Neue Regeln: Nicht jeder Psychologiestudiengang führt zum Abschluss in Psychotherapie

Seit September 2020 gilt ein neues Psychotherapeutengesetz. Dieses hat auch Auswirkungen auf das Psychologiestudium. Bislang bieten drei Viertel aller Hochschulen bereits die reformierten Studiengänge an, die für die akademische Ausbildung als Psychotherapeut*in notwendig sind. Worauf Studieninteressierte noch achten sollten und warum ein zulassungsfreies Psychologiestudium im Ausland nun zur Sackgasse werden kann, klärt eine aktuelle Info-Broschüre des CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

In Deutschland gibt es aktuell rund 34.000 Personen mit einer Kassenzulassung als Psychotherapeut*in. Bisher war ein Psychologie- oder Pädagogikstudium lediglich die Voraussetzung für eine anschließende Therapieausbildung. Durch das im Herbst 2020 eingeführte neue Psychotherapeutengesetz erhält man nun bereits nach einem entsprechend abgeschlossenen Studium die Approbation, also die Erlaubnis zur Behandlung. Mit dieser kann man etwa als Psychotherapeut*in  in einer Klinik arbeiten. Für die Kassenzulassung bedarf es dann noch einer entsprechenden Weiterbildung.

„Der Zugang zum Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie wird zukünftig den Flaschenhals darstellen, über den die Zahl der Psychotherapeut*innen geregelt wird. Andere Qualifizierungswege, wie z.B. über ein Pädagogikstudium fallen weg.“, erläutert Cort-Denis Hachmeister, Psychologe und Experte für Hochschulzugang beim CHE.

Die neue Approbationsordnung sieht vor, dass man zunächst einen sogenannten polyvalenten Bachelorstudiengang im Fach Psychologie studiert. Nur ein solcher Studiengang berechtigt ab sofort zur Aufnahme eines Masterstudiums in „Psychologie mit Schwerpunkt Klinischer Psychologie und Psychotherapie“. Ohne einen solchen reformierten Bachelorabschluss bleibt den kommenden Erstsemestern also – auch während des Studiums – der Weg in ein Studium der Psychotherapie versperrt.

„Studieninteressierte, die sich gezielt für Psychotherapie interessieren, sollten also unbedingt prüfen, ob der Psychologie-Studiengang an ihrer Wunschhochschule bereits den neuen Kriterien entspricht“ rät Hachmeister.

Nach Recherchen zur aktuellen Publikation aus der Reihe „CHE kurz + kompakt“ hatten zum Wintersemester 20/21 drei Viertel der Universitäten, die das Fach Psychologie anbieten, einen neuen polyvalenten Bachelor im Studienprogramm.

Neben der TU Dresden und der Universität Halle-Wittenberg gab es bei allen sechs Universitäten in Baden-Württemberg eine verzögerte Umstellung, so dass die neuen Bachelorstudiengänge voraussichtlich erst zum kommenden Wintersemester angeboten werden können. Für einen Teil der Psychologie-Studierenden, die sich bereits im Wintersemester 20/21 eingeschrieben haben, sollen nun Übergangsregelungen geschaffen werden, um sich doch noch für das entsprechende Masterstudium zu qualifizieren. Acht weitere Hochschulen, darunter etwa die RWTH Aachen,  die Universitäten in Darmstadt, Lüneburg, Oldenburg und Erfurt bieten aus verschiedenen Gründen auch in naher Zukunft keinen Bachelorstudiengang in Psychologie an, der zum Psychotherapie-Master führt.

In diesem Zusammenhang appelliert CHE Geschäftsführer Frank Ziegele: „Der reformierte Zugang in das Berufsfeld Psychotherapie hat durchaus positive Effekte, etwa die bessere Vergütungssituation während der Weiterbildungsphase nach dem Studium. Es muss aber alles dafür getan werden, dass in der Umstellungsphase keine Studierendengeneration mit unklaren Berufsperspektiven entsteht.“ Bei den Studierenden in Baden-Württemberg, wie auch anderen Psychologiestudierenden, die sich bereits im Studium befänden, müssten im Sinne der Chancengerechtigkeit entsprechende Übergangsregelungen bzw. Chancen zur Nachqualifizierung gewährleistet werden.  

Mit aktuell mehr als 90.000 Studierenden lag Psychologie im Wintersemester 19/20 auf Rang 6 der Studienfächer mit den meisten Studierenden. Aufgrund der hohen Nachfrage sind fast alle Psychologie-Studiengänge in Deutschland zulassungsbeschränkt, bei der Auswahl spielt die Abiturnote eine große Rolle. 

Die Einschreibung in einen zulassungsfreien Psychologie-Studiengang im benachbarten Ausland kann dagegen nun zur Sackgasse werden, wenn man Psychotherapeut*in werden möchte: „Nur wenn der ausländische Studiengang passgenau zum deutschen Psychotherapie-Masterstudiengang ist, kann man sein Studium fortsetzen. Im schlechtesten Fall wird der Bachelor nicht anerkannt und Teilleistungen oder der ganze Studiengang muss nachgeholt werden“, so CHE Experte Cort-Denis Hachmeister.

Über die Publikation:

In der Reihe „CHE kurz + kompakt“ gibt es auf insgesamt sechs Seiten jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema. Eine kommentierte Linkliste und Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im pdf-Format ab. Zusätzlich stehen auf www.che.de/download/psychotherapie-studieren-laender Karten aller Bundesländer bereit, die zeigen, wo die neuen polyvalenten Psychologie-Studiengänge bereits angeboten werden. Autor der Publikation „CHE kurz + kompakt – Psychotherapie studieren“ ist Cort-Denis Hachmeister.

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