Insekten essen?

Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich.

Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen erfasste die Einstellung von Verbraucher*innen zu Speiseinsekten. Im Fokus standen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder die bereit sind, sie zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt.

Für die Studienteilnehmer*innen sind insektenhaltige Lebensmittel Nischenprodukte. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig. Hauptargumente der Befragten für den Insektenkonsum sind hauptsächlich der erwartete hohe Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen. Barrieren für den Insektenverzehr sind die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen die wenig ansprechende Optik der Tiere. Zudem scheint es den Teilnehmer*innen schwer vorstellbar, sich an Insekten satt zu essen. Da Insekten derzeit nur selten im Handel zu finden sind, werden hohe Preise toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen.

Bei Personen mit einer Allergie gegen Krustentiere und Hausstaubmilben besteht das Risiko auch auf Insekten allergisch zu reagieren. Den meisten Befragten ist zwar bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können, Insekten wird spontan jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Studienteilnehmer*innen erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt. „Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt.

Dieser muss eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen“, sagt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wie man die neuartigen Insektenprodukte verwendet, sollte laut dieser Studie auf der Verpackung stehen. Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom vergangenen Jahr. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Brendel.

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. „Dies ist jedoch nicht bei allen insektenhaltigen Produkten der Fall. Selbst wenn mit „proteinreich“ geworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen.“, so Brendel. Bedenkt man zusätzlich die geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.

Die Verbraucherzentrale Sachsen veranstaltet zum Thema ein kostenfreies Webseminar. Im digitalen Vortrag erklären die Ernährungsexpert*innen, warum Insekten auch bei uns als neuartige Lebensmittel immer mehr in den Fokus rücken. Dabei werden auch deren Nährwerte und Umweltverbrauch im Vergleich zu anderen Lebensmitteln diskutiert. Das Webseminar liefert zudem Tipps, worauf Verbraucher*innen beim Kauf achten sollten.

Webseminar

INSEKTEN: „KÖSTLICH ODER EKLIG? – Insekten als Lebensmittel“

Dienstag, 9. März 2021 | 10.00 bis 11.30

Anmeldung unter:

https://www.edudip.com/de/webinar/insekten-kostlich-oder-eklig-insekten-als-neuartige-lebensmittel/976756

Weitere Informationen sowie den vollständigen forsa-Bericht und Grafiken finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 69629-0
Telefax: +49 (341) 6892826
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel