Verkehrssicherheit: AvD gibt Silvester-Tipps für Autofahrer

  • In der Silvesternacht besser das Auto stehen lassen
  • Vorsicht mit Feuerwerkskörpern
  • Ausgleich von Schäden durch Verursacher oder Kasko

Für viele Menschen gehört Feuerwerk einfach zur Silvesterfeier. Das alte Jahr mit Böllern zu vertreiben und mit das neue Jahr mit Raketen zu begrüßen ist eine alte Tradition. Auch und gerade in Corona-Zeiten. Das Zünden dieser Sprengkörper – denn nichts anderes sind Feuerwerkskörper – ist allerdings mit erheblichen Gefahren verbunden und muss daher unbedingt im Freien erfolgen. Nicht selten tragen parkende Autos die Spuren der mitternächtlichen Aktivitäten davon. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht auf Gefahren aufmerksam und gibt Tipps, damit der Start in das neue Jahr ein fröhlicher wird und nicht bereits am Neujahrstag einen Dämpfer erhält.

Das eigene Auto rechtzeitig in Sicherheit bringen

Der beste Platz für das eigene Fahrzeug an diesem Abend ist in jedem Fall die eigene Garage. Auch öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen sind eine gute Wahl. Die Parkgebühr zu scheuen, bedeutet angesichts der drohenden Schäden an der falschen Stelle zu sparen. Ist das Parken am Straßenrand alternativlos, sind ruhige Nebenstraßen oder Höfe abseits der Haupt-Feuerwerksaktivtäten vorzuziehen, auch sollte überdachten Stellplätzen, beispielsweise unter einer Brücke oder einem Vordach, der Vorzug gegeben werden, weil so das Risiko reduziert ist, dass Feuerwerksreste von oben auf das Auto fallen. Autofahrer sollten beim Abstellen unbedingt prüfen, ob die Seitenfenster und das Schiebedach wirklich dicht geschlossen sind. Achtung: Unter Windabweisern können sich Knallkörper verkeilen. Deshalb die Öffnung entweder mit Klebeband verschließen oder – noch besser – das Teil ganz demontieren. Wer für die Silvesternacht sein Fahrzeug nicht aus dem Bereich belebter Straßen entfernen kann, sollte es zumindest zwischen Mitternacht und 1:00 Uhr gut im Auge behalten.

Mit Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll umgehen

Eigentlich versteht es sich von selbst, Böller nicht auf parkende Autos zu werfen. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern kann als vorsätzliche Sachbeschädigung geahndet werden, was mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft wird. Zudem derartiges Verhalten sogar gefährlich sein. Die Explosionswirkung der Feuerwerkskörper ist nämlich nicht zu unterschätzen. Abgeschossene Raketen können eine Wucht entwickeln, die sogar Autoscheiben durchschlagen können! Auch die beim Abbrennen des Feuerwerks entstehenden Temperaturen sind erheblich, da nicht nur Schwarzpulver zum Einsatz kommt. So kommt in einigen Raketen auch Magnesium zu Einsatz, das Brenntemperaturen von mehr als 2.500 Grad Celsius entwickeln kann. Damit sind Schäden an Lack und Blech kaum vermeidbar.

Ausgleich von Schäden durch den Verursacher oder die Kaskoversicherung

Sind am Fahrzeug Schäden durch Feuerwerkskörper entstanden, haftet zunächst der Verursacher. Knackpunkt: Um den Täter belangen zu können, muss man diesen zunächst ermitteln. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung, können die angerichteten Schäden über diese ausgeglichen werden. Ist der Schädiger hingegen nicht in Erfahrung zu bringen, kann eine bestehende Vollkasko-Versicherung zur Übernahme der Reparaturkosten in Anspruch genommen werden. Diese kommt in der Regel für die Blech- und Lackschäden im Rahmen des Schutzes vor Vandalismus auf. Der Versicherte muss aber unter Umständen eine geltende Selbstbeteiligung tragen sowie die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen. Die Teilkasko kommt zwar grundsätzlich ebenfalls für Brand- und Explosionsschäden auf, hieraus ergibt sich eine Leistungspflicht nur bei einem „Feuer mit Flammenbildung“. Bei einem sogenannten „Schmor- und Sengschaden“, wie er zumeist durch Feuerwerkskörper entsteht, leistet die Teilkasko also in der Regel nicht. Dem entsprechend wies das Amtsgericht Pforzheim die Klage eines Geschädigten auf Übernahme der Reparaturkosten für ein von glimmenden Raketenresten verschmortes Cabrio-Dach ab. (Az.: C 384/93).

AvD Tipp: Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, diesen in jedem Fall bei der Polizei anzeigen und vor dem Gang zur Versicherung fotografieren.

Das Auto in der Silvesternacht besser stehen lassen

Wer feiert sollte generell auf das Auto verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen und dann auch die geltenden Hygieneregeln – Abstand halten, Mund-Nase-Bedeckung tragen – befolgen. Das gilt auch in der Silvesternacht. Gut, dass diese Erkenntnis heute weit verbreitet ist und viele Bundesbürger entsprechend vernünftig handeln. Besonders an Silvester kann es zu einer erhöhten Nachfrage bei den Taxi-Unternehmen kommen, was zu längeren Wartezeiten führt. Wer das vermeiden möchte, sollte sich besser das Taxi vorreservieren.

Wer es wegen Corona vorzieht, sich selbst ans Steuer zu setzen, sollte besonders die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 1:30 Uhr meiden. In jedem Fall sollte die Fahrerin oder der Fahrer ganz besonders vorsichtig und aufmerksam unterwegs sein und die Fenster geschlossen halten. An belebten Straßen, Plätzen und Kreuzungen kann es unvermeidbar sein, Menschen auf der Straße auszuweichen und ggf. anzuhalten. Durch ein auf der Straße aufgebautes oder abbrennendes Privatfeuerwerk zu fahren, sollte sich von selbst verbieten.

Der AvD bekennt sich zu dem Grundsatz „Autofahren? – Kein Alkohol und keine Drogen!" Und obwohl 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind, kann bereits bei diesem Wert die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt sein. Rein juristisch blüht bei einem Unfall die Anrechnung einer Mitschuld. Von den Gewissensbissen und Selbstvorwürfen, wenn doch was passieren sollte, ganz zu schweigen. Das „Herantrinken“ an einen Grenzwert geht immer schief. Wer mit Freunden unterwegs ist, sollte bereits im Vorhinein verabreden, wer nüchtern bleibt und die anderen nach Hause fährt. Trotz Corona wird die Polizei auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkoholkontrollen durchführen. Achtung: Auch Radfahrer können durch ein Trunkenheitsdelikt ihren Führerschein verlieren.

Die AvD Notrufzentrale hilft auch in der Silvesternacht

AvD Mitglieder können verlässlich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe ihres AvD bauen. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 ist die hauseigene AvD Notrufzentrale rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. Wer mit einer Panne liegen bleibt oder sonstige Hilfe braucht, kann sich also auch zum Jahreswechsel auf die Hilfe des AvD verlassen.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AvD Automobilclub von Deutschland
Goldsteinstr.237
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6606-0
Telefax: +49 (69) 6606-789
http://www.avd.de

Ansprechpartner:
Malte Dringenberg
Pressesprecher
Telefon: +49 (0)69 6606-301
E-Mail: malte.dringenberg@avd.de
Herbert Engelmohr
Pressesprecher
Telefon: +49 (0)69 6606-368
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel