Lockdown: Arbeitsagenturen und Jobcenter sind 50 Stunden die Woche erreichbar

Die aktuelle Pandemie-Entwicklung führt in Sachsen zu erheblichen Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit und Betriebsschließungen. Einerseits kann das für einzelne Menschen zum Verlust des Arbeitsplatzes, für Soloselbständige zum Wegfall von Aufträgen und für Unternehmen zur Kurzarbeit führen. Andererseits suchen beispielsweise Unternehmen in systemrelevanten Branchen dringend zusätzliches Personal. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bleiben für die Menschen und Unternehmen uneingeschränkt erreichbar und bieten alle Hilfen und Unterstützungsangebote an.

Telefonische Erreichbarkeit

Mit dem Blick auf die kommenden Wochen bleiben die Arbeitsagenturen und Jobcenter in allen Dienststellen telefonisch gut erreichbar – 50 Stunden/Woche. Die Servicecenter sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

  • Service-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
  • Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
  • Service-Hotline für Selbständige:  0800 4 5555 21

Zusätzlich haben die Agenturen für Arbeit und Jobcenter regionale Servicerufnummern eingerichtet, um auch bei einem erhöhten Anrufaufkommen die Erreichbarkeit sicherzustellen.

Zusätzliche regionale Servicerufnummern:

Kontakte zum Thema Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit

Kontakte zu den sächsischen Jobcentern: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/faq-algii

Aktueller Hinweis: Am 24. und 31. Dezember sind die Agenturen für Arbeit und Jobcenter telefonisch nicht erreichbar.

Online-Angebote

Über www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken findet sich eine Übersicht der digitalen Angebote der BA. So können sich Kundinnen und Kunden online arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen. Das Jobsuche-Profil kann ebenso von zu Hause aus organisiert werden. Direkte „Postfachnachrichten“ ermöglichen einen schnellen und direkten Draht zur Arbeitsagentur.

Auch für Arbeitgeber hält der eService viel bereit: Sie können beispielsweise Kurzarbeitergeld online anzeigen und beantragen. Auch die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld können online an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea).

Persönliche Gespräche

Persönliche Beratungen werden bei unaufschiebbaren Anliegen weiter durchgeführt. Denn da wo es um Existenzen geht, gibt es Anliegen, die persönlich besprochen werden müssen. Für diese persönlichen Gespräche – mit einem vorher vereinbarten Termin – sind sichere und hygienekonforme Zugänge in den Dienststellen eingerichtet.

Hintergrundinformationen:

Kundinnen und Kunden, die nicht wissen, ob ihre Weiterbildungs- oder Fördermaßnahme weiterhin durchgeführt wird, sollten sich direkt an die Bildungseinrichtung wenden. Die Maßnahmeträger geben genauere Auskünfte zur Fortführung des Lehrgangs

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
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Presse und Marketing
Telefon: +49 (371) 9118-625
E-Mail: Sachsen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
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