#AlarmstufeRot in der Veranstaltungswirtschaft

Die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist der von den Corona-Schutzmaßnahmen am stärksten betroffene Wirtschaftszweig. Seit Anfang März sind Veranstaltungen weitgehend verboten. Die Unternehmen erzielen seitdem keine Einnahmen. Eine Perspektive, wann es weitergehen kann, ist nicht in Sicht. Viele Betriebe sind mittlerweile insolvent. Nur die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erlaubt es der vergessenen Branche, noch auf ein Wunder zu warten. Trotz Verlängerung der Überbrückungshilfe sehen die Veranstalter kein Licht am Ende des Tunnels.

Zum 28. Oktober 2020 ruft die deutsche Veranstaltungswirtschaft unter Federführung der Initiative #AlarmstufeRot erneut zur Großdemonstration nach Berlin auf, um auf ihre immer dramatischer werdende Lage aufmerksam zu machen. Mitwirkende der Initiative sind die Fachverbände Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Europäischer Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), FAMAB Kommunikationsverband, Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT), Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft (ISDV) und Berufsverband Discjockey (BVD).

Seit März 2020 ist dem sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands angesichts der Pandemielage jede Arbeitsgrundlage entzogen. Zahlreiche Betriebe haben ihre Geschäftstätigkeit bereits endgültig eingestellt, zehntausende Arbeitsplätze sind bereits vernichtet. Der Sektor unterliegt seitdem aus Infektionsschutzgründen praktisch einem Berufsverbot. Die Forderungen und Erwartungen der Veranstaltungsbranche richten
sich allerdings keineswegs gegen gebotene Corona-Schutzmaßnahmen. Wenn der Wirtschaftszweig jedoch überleben soll, kann er die ihm abverlangten Sonderopfer nicht allein tragen. Er erwartet daher von der Bundesregierung unverzügliche wirtschaftliche Hilfen, die tatsächlich passgenau gestaltet und geeignet sind, das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Die aktuellen, durchaus beachtlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes sind dies leider nicht.

Der dritte verzweifelte Hilferuf

Bereits am 9. September 2020 forderten in Berlin 15.000 Erwerbstätige der Veranstaltungswirtschaft mit einem 3,8 Kilometer langen Demonstrationszug dringend benötigte Überlebenshilfen. Die Demonstranten wurden von einem sechs Kilometer langen LKW-Corso mit über 500 Fahrzeugen aus den Fuhrparks der Unternehmen begleitet. Den Veranstaltungsprofis gelang es vorbildlich, die Großdemonstration als infektionssicheres Event durchzuführen, bei dem sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln uneingeschränkt eingehalten wurden.

Bereits vor dieser Hauptstadtdemonstration hatte die Branche mit der „Night of Light“ am 22. Juni 2020 ein flammendes SOS-Signal gesetzt, bei dem über 9.000 Veranstaltungslocations und -betriebe feuerrot beleuchtet wurden, um auf die bedrohliche Notlage der Branche aufmerksam zu machen. Das war die Geburtsstunde von #AlarmstufeRot, die sich seitdem zu einer auch internationalen Bewegung etablierte – ob als „Alert Rouge“ in Frankreich, als „Alerta Roja“ in Spanien und Lateinamerika, als „LightSAred“ in Südafrika bis hin zur weltweiten Aktion „We Make Events“ aus Großbritannien und den USA. Ausgehend von Deutschland hat sich seit der „Night of Light“ das globale Veranstaltungswesen hinter einem Symbol vereint: Es herrscht #AlarmstufeRot!

Regierung ignoriert trotz Rettungsdialog Sonderopferrolle der Branche

Zwar ist nun mit einer ersten Sitzung der geforderte Rettungsdialog zwischen Bundesregierung und Veranstaltungswirtschaft angelaufen. An diesem Gesprächsformat sind auf Regierungsseite das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesgesundheitsministerium sowie die Staatsministerin für Kultur sowie für die Veranstaltungswirtschaft das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot, Unternehmensvertreter und die führenden Branchenverbände beteiligt. Leider ignoriert die Bundesregierung weiterhin, dass die Veranstaltungswirtschaft für die Erbringung des Sonderopfers ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, individuelles Rettungskonzept benötigt.

Phase-II-Überbrückungsprogramm geht am Bedarf der Unternehmen vorbei

Das Phase-II-Überbrückungsprogramm ist nun beschlossen. Aus dem 24,6 Mrd. Euro schweren Rettungsprogramm zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen kommen aber – wenn überhaupt – nur unzureichende Hilfsmittel an bei denen, die besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise betroffen sind. Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

1. Die Hilfen sind auf 50.000 Euro pro Monat und Betrieb gedeckelt. Diese Summe liegt für viele Branchenakteure weit unter den Verlusten, die sie seit März monatlich erleiden.

2. Nicht alle anfallenden Kosten werden als förderfähig anerkannt. Die Förderung der Kosten für Unternehmereigenleistungen von Soloselbstständigen, Einzelunternehmern und Inhabern von Gewerbebetrieben wird in den Programmen grundsätzlich ausgeschlossen. Das zwingt vormals erfolgreiche, produktive und steuerzahlende Unternehmer massiv in die sozialen Sicherungssysteme wie SGB 2 bzw. Hartz IV.

3. Zwar besteht die Branche überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber es gibt auch eine Anzahl größerer Unternehmen. Die können bisher keine Hilfe in Anspruch nehmen, da sie mehr als die förderfähige Grenze von 249 Mitarbeitern beschäftigen. Da sie
wiederum auch keine förderfähige Konzernstruktur haben, fallen sie ebenso durch die Raster anderer Hilfsprogramme.

4. Der EU-Beihilferahmen muss dringend gelockert werden. Mit einer aktuellen Förderhöchstgrenze von 800.000 Euro kann zahlreichen Unternehmen nicht hinreichend geholfen werden.

5. KfW-Kredite werden als Subvention im Sinne des EU-Beihilferahmens gewertet. Das wirkt sich krisenverschärfend aus, da damit Unternehmen bestraft werden, die KfW-Kredite mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren in Anspruch genommen haben, um sich langfristig mit dringend nötiger Liquidität zu versorgen.

Vielfältiger Wirtschaftszweig – einem Land ohne Veranstaltungsmacher droht der Totalschaden des Gesellschaftslebens

Die Veranstaltungsbranche ist vielfältig und in allen Wirtschaftsbereichen tätig. Als Event-Veranstalter oder Event-Dienstleister organisieren sie Wirtschaftsveranstaltungen bis hin zu den Olympischen Spielen, dem Weltklimagipfel und vergleichbaren internationalen Events. Als Konzert-, Tournee- und Festivalveranstalter sind sie der Motor des Kulturbereichs. Die Unternehmer sind sowohl Soloselbständige, kleine und mittlere Betriebe bis hin zu Unternehmen mit größerem Mitarbeiterstab.

Einem Land ohne Veranstaltungsmacher wird die Basis für sein Gesellschaftsleben entzogen. Unsere gesamte kulturelle Vielfalt steht auf dem Spiel. Mit einer zweiten Großdemonstration am 28. Oktober 2020 soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden. Bereits bei der ersten Demo am 9. September setzte sich mit Herbert Grönemeyer einer der erfolgreichsten deutschen Künstler für die Branche und ihre tausenden von derzeit arbeitslosen Erwerbsstätigen ein. Bei der Oktober-Kundgebung werden seinem Beispiel viele weitere Künstler folgen.

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