Verwaltungsrat warnt vor Destabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten bei der AOK Baden-Württemberg kritisieren das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur sogenannten „Sozialgarantie 2021“ scharf. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler Wahlgeschenke finanzieren müssten, so der Verwaltungsrat der größten Krankenkasse im Südwesten anlässlich seiner gestrigen (29.09.2020) turnusmäßigen Sitzung. Dazu Peer-Michael Dick, Alternierender Vorsitzender des Gremiums: „Die in jüngster Zeit wiederholten politischen Eingriffe in die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen lassen allmählich ein Klima der Unsicherheit entstehen, in dem verantwortungsvolle und weitsichtige Finanzplanung und Investitionen in Versorgung nicht mehr möglich sind.“

Das von der Bundesregierung jetzt geschnürte Maßnahmenpaket erfülle zwar kurzfristig seine Funktion als Beitragsbremse, so Dick, verlagere jedoch das Problem der nun vermeintlich geschlossenen Finanzierungslücke zeitlich nur nach hinten. Wenn die Sozialgarantie in diesem Jahr nicht ordnungspolitisch sauber über einen ausreichenden Steuerzuschuss finanziert werde, sei vorprogrammiert, dass die Krankenkassenbeiträge ab Mitte 2021 geradezu explodierten.

Dazu auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg: „Den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die nahende Bundestagswahl die politisch gemachte finanzielle Not der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Corona-Pandemie zu verschleiern, ist inakzeptabel. Die Bundesregierung nimmt hier billigend in Kauf, die Gesundheit des gesamten Systems in unverantwortlicher Weise aufs Spiel zu setzen.“ Die im Maßnahmenpaket vorgesehene Aushöhlung der Kassenrücklagen drohe in Verbindung mit dem geplanten verschärften Verbot zur Anhebung des Zusatzbeitrags selbst solide Krankenkassen zu destabilisieren, so Lersmacher weiter. Weniger solide Kassen könnten einem Dominoeffekt gleich das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung in eine bedrohliche Schieflage bringen, da in diesem Fall die Beitragszahlerinnen und -zahler aller Kassen dafür finanziell geradestehen müsste.

 Dick abschließend: „Die Entscheidungen über Finanzen, Rücklagen und Beitragssätze gehören in die Hände der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Die Selbstverwaltung beweist seit Jahren, dass sie selbstständig für große Qualität und Stabilität im System sorgt. Und das wird sie auch in Zukunft tun, wenn man sie lässt.“ Statt immer neue Löcher durch immer neue Einnahmequellen im Nachhinein stopfen zu müssen, solle die Politik lieber schon im Vorfeld ihrem Drang widerstehen, das System mit immer neuen Gesetzen und damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben zu belasten. „Den fokussierten Blick auf Qualität und Stabilität, den wir als Verwaltungsrat in unserer Arbeit pflegen, würde ich mir häufiger auch vom Gesetzgeber wünschen.“

Über AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg versichert rund 4,5 Millionen Menschen im Land und verfügt über ein Haushaltsvolumen von über 18 Milliarden Euro.

Informationen zur AOK Baden-Württemberg unter:
www.aok-bw.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2593-0
Telefax: +49 (711) 2593-300
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel