Ein guter Tag für die Heilmittelpraxen – heute tritt die Schutzschirm-Verordnung in Kraft

Die im Schutzschirm geregelte Einmalzahlung an die Heilmittelpraxen sichert deren Existenz in stürmischen Zeiten. Die Politik, aber auch die Krankenkassen haben verstanden, dass die Heilmittelpraxen systemrelevant sind und deren Existenz deshalb nachhaltig gesichert werden muss. Drastische Rückgänge bei den Patientenzahlen in den Heilmittelpraxen, Tätigkeitsverbote in Alten- und Pflegeheimen ebenso wie in sonstigen Tageseinrichtungen hat zu Existenzangst bei den Praxisinhabern ebenso wie bei deren Mitarbeitern geführt. Von daher zeigt der Schutzschirm für die Heilmittelpraxen – die Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, wie sie richtig heißt – Klarheit und Mut für den Blick in die Zukunft. Dabei ist die finanzielle Hilfe das eine; mindestens genauso wichtig ist das klare Signal der Wertschätzung. Das motiviert auch in schwierigen Zeiten wie jetzt, einen Praxisbetrieb zu organisieren, der den Bedürfnissen der Patienten entspricht, und zwar rund um die Uhr, wenn es notwendig ist.
Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Der SHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien. Insgesamt steht der SHV für rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes im Heilmittelbereich und vertritt mehr als 75.000 Mitglieder. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

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