Spiegel Online berichtet am 24.04.2020 unter der Überschrift „Die Wut der Gastronomen“ von dem Unverständnis zahlreicher Hoteliers und Gastwirte über die Weigerung mehrerer großer Versicherungen, ihre Einstandspflicht bei coronabedingten Betriebsschließungen zu erklären.
Die Betriebsschließungsversicherung bietet eigentlich eine umfassende Absicherung vor den finanziellen Folgen bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers. Die Versicherung ersetzt im Schadenfall den Ertragsausfall, wobei in der Regel die Haftzeit auf 30 Tage begrenzt ist, sowie weitere Kosten, insbesondere die Lohnkosten der Angestellten.
„Wie mehrere große deutsche Versicherer aber nun übereinstimmend erklärten, gilt der Versicherungsschutz nicht aufgrund von behördlichen Auflagen und Allgemeinverfügungen, die aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden“ erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Statt dessen unterbreiten die Versicherungen Vergleichsangebote, die pauschal eine Zahlung i.H.v. 15 % der Anspruchssumme vorsehen.
„Wir erachten diese Vergleiche für schlicht falsch", entgegnet die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Denn es ist ja nun mal Sinn und Zweck einer Versicherung, Versicherungsschutz auch für noch nicht feststehende Versicherungsfälle zu erteilen. Aufgrund des Verweises in den meisten Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz ist nach unserer Einschätzung auch keine namentliche Aufzählung des Covid-19-Virus erforderlich. Wir bewerten daher die Ablehnung der Versicherungen als untauglichen Versuch, sich ihrer Eintrittspflicht zu entziehen und gehen vielmehr von guten Erfolgsaussichten für die Betriebe aus, um Zahlungsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten.“
Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht München, Walter Seitz, der die uneingeschränkte Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung bei coronabedingten Betriebsschließungen bestätigt. Wie Spiegel Online berichtet, gelangt das Gutachten sogar zu einem uneingeschränkten Anspruch der Versicherungsnehmer auf Zahlung der Versicherungssumme. Der Branchenverband Dehoga rechnet daher mit einigen hundert Zivilklagen von betroffenen Unternehmen.
Wir empfehlen daher Betroffenen, zeitnah Rechtsrat bei auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
Kontakt
Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Theresienstr. 23
80333 München
Telefon: +49 (89) 999533-450
Telefax: +49 (89) 999533-459
http://www.lp-rechtsanwaelte.com
GF
Telefon: +49 (89) 999533-450
Fax: +49 (89) 999533-4
E-Mail: info@lp-rechtsanwaelte.com