Zwölf Irrtümer

Millionen Menschen haben einen oder mehrere Verträge zur Lebens- und Rentenversicherung. Doch viele Kunden wissen gar nicht genau, was ihr Vertrag leistet. Oft sind sie enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig wird. Die Stiftung Warentest stellt in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest die zwölf häufigsten Irrtümer zur Lebensversicherung zusammen und schafft Klarheit.

Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil der eingezahlten Beiträge gespart. Ein anderer Teil fließt in den Risikoschutz, ein weiterer geht für die Kosten ab. Für den Abschluss und die Verwaltung eines Vertrags ziehen die Versicherungsunternehmen Geld von den Beiträgen ihrer Kunden ab. Ein Irrtum ist, dass alle eingezahlten Beiträge verzinst werden und Ertrag bringen.

Auf die Überschussbeteiligung, die bei Vertragsbeginn zugesagt wurde, ist kein Verlass. Wer fest mit den Überschüssen rechnet, wird oft enttäuscht. Sicher ist nur die garantierte Leistung.

Um die Familie im Todesfall abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung der richtige Schutz und laut Finanztest keine Kapitallebensversicherung. Wenn der Hauptverdiener stirbt, bekommen Kinder, Partnerin, Partner oder eine andere benannte Person die vereinbarte Versicherungssumme. Im Vergleich zur teureren Kapitallebensversicherung, die Risikoschutz und Sparvertrag intransparent und teuer koppelt, ist die Risikolebensversicherung ein reiner Todesfallschutz. Er ist sinnvoll und relativ günstig.

Der ausführliche Artikel über die Irrtümer zur Lebensversicherung findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/lebensversicherungen abrufbar.

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