Mit diesen Tipps klappt’s auch mit den Nachbarn

Ob Kinderlärm, Laub vom Nachbargrundstück, Haustiere oder Lärm und Rauch einer Grillparty – Nachbarn können anstrengend sein. Was hinzunehmen und wann die Grenze des Tolerierbaren überschritten ist, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Häufiges Thema für Unmut im Sommer: Grillen auf Balkon oder Terrasse. Was für die einen zum Sommer einfach dazugehört, ist für unbeteiligte Nachbarn oft nur Rauch- und Lärmbelästigung. Doch was ist erlaubt? Generell ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt, sofern Hausordnung oder die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes vorsehen. Denn diese können das Grillen deutlich einschränken. Auch in den Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer kann es Regelungen geben. In NRW ist Grillen beispielsweise nur erlaubt, wenn es gelegentlich stattfindet und zeitlich beschränkt ist. Deshalb gilt: Rücksicht nehmen.

Das gilt auch für Familien mit Kindern. Kinder dürfen laut sein und spielen – ein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten ist das aber trotzdem nicht. Vor allem, wenn Kinder Schäden beim Spielen anrichten, wird es schwierig für das nachbarschaftliche Verhältnis. Bis zu ihrem siebten Geburtstag haften Kinder nicht für Schäden, die sie verursachen. Im Straßenverkehr oft sogar nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bis dahin gelten sie als deliktunfähig. Wenn also der fünfjährige Sohn beim Radfahren den Sportwagen der Nachbarin zerkratzt, bleibt diese auf dem Schaden sitzen. Die Eltern müssen ebenfalls nicht zahlen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Daher rät Finanztest allen Eltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder absichert. Dann bekommt der Geschädigte Geld, obwohl die Eltern gar nicht für den Schaden haften müssen.

Wem das Obst gehört, das vom Nachbarbaum in den eigenen Garten wächst, was getan werden kann, wenn die Nachbarskatze das eigene Blumenbeet als großes Katzenklo betrachtet und welchen Bereich die Videokamera des Nachbarn überwachen darf, darüber klärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe und unter www.test.de/nachbarschaftsrecht auf. Auf test.de finden sich auch Rechtsschutzversicherungen, die Mediationsverfahren mit abdecken und Haftpflichtversicherungen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern.

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