Coronavirus: Maskenpflicht im ÖPNV ist ein wichtiger Schritt für die Rückkehr zur Normalität

Die heute von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung vor dem Bayerischen Landtag angekündigte Maskenpflicht für die Nutzung des ÖPNV ist die richtige Konsequenz aus der Ankündigung, ab dem 27. April das öffentliche Leben mit der Wiedereröffnung vieler Geschäfte und des Hochfahrens der Schulen wiederaufzunehmen.

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, ab kommenden Montag eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken beziehungsweise sog. Community Masken, wie Halstücher, Schals oder ähnliches, bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs vorzuschreiben. Bereits vergangene Woche hatte die Staatsregierung nach Gesprächen mit dem Bund und den anderen Bundesländern angekündigt, das öffentliche Leben schrittweise wieder hochzufahren und auch die Schulen nach und nach wieder zu öffnen. Dies wird, nach den massiv eingebrochenen Fahrgastzahlen in den zurückliegenden Wochen, zu einer Ausweitung des Angebots und wieder deutlich mehr Passagieren im ÖPNV führen.

Wie ein Hochfahren des öffentlichen Verkehrs auf das Vorkrisenniveau unter Maßgabe sämtlicher infektionsschutzrechtlicher Anfordernisse möglich ist, darüber beraten die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit ihren Aufgaben- und Aufwandsträgern vor Ort bereits intensiv. „Oberste Prämisse ist und bleibt der Schutz der Gesundheit unserer Fahrgäste und Fahrerinnen und Fahrer. Durch das Tragen von Masken im ÖPNV leisten alle einen wichtigen Beitrag, um die Corona-Pandemie einzudämmen und langsam zur Normalität zurückzukehren. Wenn sich die Menschen weiterhin so vernünftig zeigen wie in der Vergangenheit, gibt es keinen Grund, sich Sorgen zu machen und den Bus nicht für den Weg zur Arbeit oder zur Schule zu nutzen“, so LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl.

Um die Auslastung der Fahrzeuge zu minimieren und allen Fahrgästen ausreichend Abstand zu ermöglichen, setzen die Unternehmen darüber hinaus auch entsprechend mehr Fahrzeuge ein und diskutieren mit den Aufgabenträgern vor Ort Möglichkeiten, die Nutzung zu den Hauptzeiten zu entzerren. „Derartige Mehraufwendungen können die Busunternehmen jedoch auf keinen Fall finanziell schultern. Hier braucht es deshalb eine schnelle und verlässliche Zusage zur Kostenübernahme durch die öffentliche Hand“, so Rabl weiter. 

Über LBO – LANDESVERBAND BAYERISCHER OMNIBUSUNTERNEHMEN e. V.

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) vertritt die Interessen der privaten, mittelständischen bayerischen Busunternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Insgesamt sind in Bayern 1.130 Verkehrsunternehmen tätig die mit 14.203 Bussen täglich eine umweltfreundliche Mobilitätsalternative im Nah-, Reise- und Fernbusverkehr darstellen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LBO – LANDESVERBAND BAYERISCHER OMNIBUSUNTERNEHMEN e. V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München
Telefon: +49 (89) 121150-3
Telefax: +49 (89) 121150-50
http://www.lbo-online.de

Ansprechpartner:
Stephan Rabl
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 121150-3
E-Mail: rabl@lbo-online.de
Kirstin Neumayr
Touristik & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 121150-46
Fax: +49 (89) 121150-50
E-Mail: neumayr@lbo-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel