„Überholspur für Lebensmittel“ muss europaweit schnell umgesetzt werden

Anlässlich der gestrigen Verständigung der EU-Verkehrsminister und der Europäischen Kommission über eine enge Zusammenarbeit und die Einführung von Schnellspuren an den Grenzen für essenzielle Produkte, erklärt Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und Leiterin des Büro Brüssel:

"Wir begrüßen die Einigung sehr und hoffen nun auf eine schnelle Umsetzung. Die Einführung einer "Überholspur für Lebensmittel" an den Grenzen muss jetzt europaweit umgehend realisiert werden, damit die Lebensmittelproduktion auch weiterhin gesichert ist. Auch freuen wir uns über die Zusage, das Thema "Lenkzeiten" temporär flexibler zu gestalten. Wir wissen, dass das für die Fahrer sehr viel abverlangt, sehen aber in der aktuellen Situation keine Alternative."

Die deutsche Ernährungsindustrie ist auf funktionierende regionale, nationale wie internationale Lieferketten angewiesen. Die weitreichenden Grenzschlie-ßungen für den Reiseverkehr in Europa haben zu Behinderungen im Warenverkehr geführt.

Über den BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.

Die Ernährungsindustrie ist mit rund 622.253 Beschäftigten in 6.225 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 82 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200786-0
Telefax: +49 (30) 200786-299
http://www.bve-online.de

Ansprechpartner:
Monika Larch
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 200786-167
E-Mail: mlarch@bve-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel