„Die Tarifbindung zu stärken ist ein hehres politisches Ziel, aber eine Schwächung der Tarifautonomie ist hierfür ein zu hoher Preis.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ am 13. Dezember einige Überlegungen zur Stärkung der hiesigen Tarifbindung an. Während die CGM die politische Anerkennung des öffentlichen Stellenwerts der Tarifarbeit sehr begrüßt, werfen seine konkreten Vorschläge einige Fragen zur Wahrung der Tarifautonomie auf.

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM kommentiert:

„Anlässlich des 100. Jubiläums des Stinnes-Legien-Abkommens, das 1918 das erfolgreiche Modell der Sozialpartnerschaft in Deutschland begründete, begrüße ich die Diskussion um die Tarifbindung. Zweifellos fordert die abnehmende Bereitschaft zur gemeinsamen Aushandlung und branchenweiten Anwendung von Tarifverträgen sowohl Arbeitgeberverbände als auch Gewerkschaften enorm heraus. Diese zugegebenermaßen bedenkliche Entwicklung darf den Staat jedoch nicht dazu verleiten, die Sozialpartner aus ihrer ureigenen Verantwortung für die Gestaltung der Tarifautonomie zu entlassen.

Nicht umsonst hat sich der deutsche Gesetzgeber bislang darauf beschränkt, soziale Mindeststandards, wie z.B. den allgemeinen Mindestlohn, für die abhängig Beschäftigten festzulegen. Selbst die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen setzt eine gemeinsame Initiative der beteiligten Tarifvertragsparteien voraus und erhebt ihre erfolgreiche Tarifarbeit somit zum Maßstab.

Die steuerliche Begünstigung von tarifgebundenen Unternehmen oder auch Mitgliedern der jeweils tarifierenden Gewerkschaft gilt vielen als staatliche Unterstützung der schwächelnden Sozialpartner. Diese Betrachtung verkennt aus unserer Sicht, dass ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie durchaus die negative Koalitionsfreiheit verletzen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berühren könnte. Darüber hinaus gibt die Christliche Gewerkschaft Metall zu bedenken, dass eine staatliche Übervorteilung insbesondere kleinerer Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände keineswegs im öffentlichen Interesse liegen kann, weil dies die pluralistische Idee des fairen Wettbewerbs aushebelt.“

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