Als irreführend untersagt: Kommerzielles Unternehmen darf sich nicht „Verband“ nennen – LG Mainz bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Mainz einem gewinnorientierten Unternehmen u.a. verboten, sich als „Verband“ und/oder „Verband Pflegehilfe“ zu bezeichnen (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20 – nicht rechtskräftig). Die beklagte GmbH mit Sitz in Mainz betreibt einen kommerziellen Vermittlungsdienst für Pflegedienstleistungen. Sie vermittelt Interessenten für Leistungen wie Heimplätze, Pflegekräfte Read more about Als irreführend untersagt: Kommerzielles Unternehmen darf sich nicht „Verband“ nennen – LG Mainz bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale[…]