Gartenbauproduzenten können verderbliche Ware anrechnen lassen
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt außerordentlich die gestern veröffentliche Ergänzung zur Überbrückungshilfe III, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können. „Wir habend wiederholt unsere Sachargumente vorgetragen und uns für Nachbesserungen bei den Regelungen der Überbrückungshilfe III eingesetzt“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Read more about Gartenbauproduzenten können verderbliche Ware anrechnen lassen[…]