Verpflichtende Zurverfügungstellung von Corona-Schnelltests in Unternehmen
Ab dem 19. April 2021 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Schnelltests anzubieten. Dies wurde am 13. April 2021 von der Bundesregierung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zu diesem Zweck geändert und bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Verpflichtend ist ein Testangebot pro Kalenderwoche für Arbeitnehmer, soweit diese nicht ausschließlich im Home-Office tätig sind. Für Arbeitnehmer, Read more about Verpflichtende Zurverfügungstellung von Corona-Schnelltests in Unternehmen[…]