Schwerbehinderung: Wann gilt für Krebspatienten ein besonderer Kündigungsschutz?
Beim Erstantrag auf Schwerbehinderung ist für Krebspatientinnen und -patienten meist allein die Diagnose Krebs ausreichend, um einen Grad der Behinderung von 50 zu bekommen. Damit gilt für sie automatisch ein besonderer Kündigungsschutz, in der Regel für fünf Jahre. Und dann? Wie geht es weiter? Unter welchen Voraussetzungen der besondere Kündigungsschutz erhalten werden kann, erläutert der Read more about Schwerbehinderung: Wann gilt für Krebspatienten ein besonderer Kündigungsschutz?[…]