Effizienter und systemdienlicher Multi-Use-Betrieb von Speichern mit aktueller Regelung im EEG nicht möglich
Die Energiespeicherindustrie erwartet den Bericht zur Evaluierung der Anwendbarkeit des § 61l EEG, der den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist gesetzlich verpflichtet, diesen Bericht bis zum 31. Dezember 2020 vorzulegen. Eine rechtliche Klarstellung der Anwendungsbedingungen für Mischbetriebe von Speichern kann sich positiv auf die Entwicklung von Energiespeichern Read more about Effizienter und systemdienlicher Multi-Use-Betrieb von Speichern mit aktueller Regelung im EEG nicht möglich[…]