„Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen“
Die im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz getroffene Regelungen zum Verlustrücktrag sollten aus Sicht des VDMA nachgebessert werden. VDMA-Vizepräsident Bertram Kawlath erklärt zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag: "Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro ist zwar grundsätzlich richtig, greift allerdings zu kurz. Eine gleichzeitige Ausweitung des Rücktragungszeitraums auf mindestens zwei, besser auf vier Read more about „Regelung zum Verlustrücktrag hilft nur einem halben Prozent der Unternehmen“[…]