Autor: Firma Mieterbund Mittelrhein e. V.

Notdienstpauschale

Entstehen für die Verwaltung des Mietobjekts Kosten, darf der Vermieter diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen auch eine Verwaltungskostenpauschale zahlen muss, ist dies, laut Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., unwirksam. Nichtumlagefähige Verwaltungskosten sind […]

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Thema: Wohnungsbesichtigung und Fotos

Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Gemeint sind Fälle, in denen zum Beispiel das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, beziehungsweise wenn im Haus oder in der Wohnung modernisiert oder repariert werden muss. In diesen […]

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Wiederwahl des Vorstandes beim Mieterbund Mittelrhein e. V.

In Neuwied wählte die Mitgliedervollversammlung des Mieterbunds Mittelrhein e. V. ihren Vorstand für die nächsten 6 Jahre. Der Mieterbund Mittelrhein betreut als größter rheinland-pfälzischer Mieterverein rund 9.000 organisierte Mieter im Norden von Rheinland-Pfalz. Wiedergewählt wurde der bisherige Vorsitzende, Dietrich G. Rühle. Ebenfalls wiedergewählt wurden Franz Obst als 1. stellvertretender Vorsitzender und Andrea Meierhans als 2. […]

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Balkonpflanzen gießen

Wer seine Blumen auf dem Balkon gießt, muss nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für Blumenkästen, die auf der Balkonbrüstung stehen oder an der Außenseite angebracht sind. Konkret heißt das, mit dem Gießen abwarten, bis sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden (LG München I 1 S 1836/13). […]

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Steuern sparen

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Von den haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 4.000 Euro) genauso wie von den Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 Euro) abgezogen werden. Die Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn der Mieter selbst Arbeit- […]

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Wohnung zu heiß

Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04). Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. heizte […]

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Kein Schwimmbecken im Garten

Ist ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort aufhalten und den Garten auch gestalten. So darf der Mieter, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e.V., hier beispielsweise ein Planschbecken aufstellen, ein Spielhaus für Kinder errichten, im üblichen Umfang Blumen pflanzen oder einen Komposthaufen anlegen.  […]

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Thema: Vergleichsmiete

Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 255/18) kann ein Vermieter eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt Stein nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Fürth begründen. Die beiden Städte seien nicht miteinander vergleichbar. Eine […]

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Treppenhaus reinigen

Die Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters, die hierfür entstehenden Kosten sind nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. dann aber Betriebskosten. Sie müssen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag letztlich von den Mietern des Hauses über die Betriebskostenabrechnungen bezahlt werden. Im Mietvertrag kann aber auch wirksam vereinbart werden, […]

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Thema: Mehr Sicherheit

Mieter:innen können nach dem Einzug nicht verlangen, dass Vermieter:innen für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgen. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investieren Vermieter:innen trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich, nach Darstellung der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V, Frau Andrea Meierhans, um Wohnwertverbesserungen […]

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