Mundraub: Verbotene Früchte
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Kathmandu Nepal
Sonntag, Mai 17, 2026
Verlockend sehen die roten Äpfel, Kürbisse, Kartoffeln oder auch Erdbeeren allemal aus. Doch dies darf nicht zum Anlass genommen werden, diese einfach für den privaten Gebrauch zu ernten, erklärt der RLV. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Kavaliersdelikte, es ist verboten. In dieser Hinsicht appelliert der RLV an die Vernunft der Selbstpflücker. „Landwirte arbeiten das ganze Jahr über für diese eine Ernte, im Prinzip steht also der Jahreslohn dort auf dem Feld. Nimmt der Diebstahl Überhand, tut das ordentlich weh und kostet Geld und Nerven.“ Im schlimmsten Fall werden bei den unerlaubten Pflückaktionen noch Pflanzen oder Äste beschädigt, sodass zusätzlich noch Folgekosten entstehen können. Auch bringt es nicht viel, sich am Futtermais zu bedienen, denn der ist weniger als Grillgut, sondern eher als Kuhfutter gedacht.
Nicht jede Region macht hierbei dieselben Erfahrungen, doch viele landwirtschaftliche Betriebe weisen im bevölkerungsreichen Rheinland eine große Nähe zu Stadt und Zivilisation auf. Der Verband bittet daher, auf die Selbstbedienung zu verzichten und die Flächen und darauf wachsende Lebensmittel sowie ihre Produzenten zu respektieren. Viele Landwirte bieten zudem Extra-Felder an, auf denen Früchte gegen Bezahlung gepflückt werden können.
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de
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