In Deutschland werden Richterinnen und Richter (und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) nach einem hierarchischen Besoldungssystem bezahlt, das der Beamtenbesoldung entlehnt ist und einem Justizverständnis des vorletzten Jahrhunderts entstammt. Es macht Unterschiede dort, wo keine Unterschiede bestehen. Herr Fischer hat darauf völlig zu Recht gerade hingewiesen.
Eine Frage an Fischer: Verdienen Richter zu wenig? (lto.de)
Es geht aber nicht nur darum, unsinnige Unterschiede zu beseitigen.
Das hierarchische Besoldungssystem führt zu einer Einzwängung der Richter:innen in ein von der Justizverwaltung dominiertes Beurteilungs- und Beförderungssystem. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz. Auch Richter:innen sind nur Menschen und in ihrer Funktion Bestandteil des Justizapparates. Es ist menschlich, in einem solchen System gefallen und dann auch befördert werden zu wollen. Aber wie unabhängig können Richter:innen dann wirklich sein, wenn sie von der Institution, nämlich der Verwaltung, beurteilt und befördert werden, die sie im Rahmen der Gewaltenteilung eigentlich kontrollieren sollen? In Deutschland kontrolliert also der Kontrollierte den Kontrolleur.
Carsten Löbbert vom Bundesvorstand der NRV: „Man kann Justiz besser organisieren. Viele Länder in Europa machen uns das vor. Es gibt Organisationformen, die weitgehend hierarchiefrei die Justiz organisieren und mit modernen Formen Qualität und Effizienz sichern.“
Die NRV tritt dafür schon seit sehr langer Zeit ein.
Tanja Keller, Sprecherin des Bundesvorstandes der NRV: „In Politik und Justizverwaltung blieb das bisher weitgehend ungehört. Zu gerne hält man dort an den alten Machtstrukturen fest. Es wird wirklich Zeit, in eine echte Reformdiskussion einzutreten!“
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