Praxisvertretung: Ausgeschiedene Ärztin kann sich selbst vertreten
Breaking News:
Zahnpflege für Senioren: Schonende Reinigung bei empfindlichem Zahnfleisch und Zahnersatz
LIR Life Sciences – potenzieller Gamechanger in einem Markt von weltweiter Bedeutung
Bester Oberflächenbeschichter-Absolvent 2025 in Zwickau geehrt
Das staatlich zertifizierte KI-Online-Lernprogramm hebt die Preise ab 1.1.2026 um 400 € an
Kathmandu Nepal
Donnerstag, Dez. 25, 2025
Um diesen Fall geht es
Eine Ärztin kündigte ihren Arbeitsvertrag in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und schied dort aus. Der Betreiber konnte kurzfristig keinen Ersatz finden. Daraufhin bot die Ärztin an, übergangsweise ihre Arbeit auf dieser Stelle fortzusetzen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) weigerte sich jedoch, die Leistung der Ärztin zu bezahlen.
Die Entscheidung
Das Sozialgericht Marburg bezieht sich in seinem Urteil vom 19.01.2022 auf eine Vorschrift der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Aktenzeichen, S 17 KA 346/19). Das Gericht legte diese so aus, dass auch die ausgeschiedene Ärztin ihre eigene Vertretung sein kann (32b Absatz 6 Satz 2 Ärzte-ZV). Es seien zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung flexible Regelungen erforderlich. Die Ärztin hat zu Recht die Vertretung übernommen und die KV muss ihre Leistung bezahlen.
Praxishinweis
„Wichtig ist, dass ein MVZ eine Anstellungsgenehmigung nach einer Kündigung für bis zu sechs Monaten auch durch einen Vertreter besetzen darf“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.
Mehr zum Thema Vertretung
Gerichte betrachten eine Praxisvertretung immer öfter als sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis. Das macht die Vertragsgestaltung schwierig. Wie Sie in solchen Fällen handeln sollten, erfahren Sie in unserem Artikel „Praxisvertretung zunehmend sozialversicherungspflichtig“.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
![]()