Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Unternehmen Hinweisgeber künftig schützen müssen

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Sonntag, Juli 13, 2025
Worum es im Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz geht
Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umsetzen. Ende März 2022 hat sie einen neuen Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz vorgestellt; offiziell veröffentlicht wurde er am 13. April 2022. Mit dem Gesetzentwurf will die Ampelkoalition einen verbesserten Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen in Einklang bringen. „Aus Sicht des Gesetzgebers sollen bürokratische Belastungen für die Unternehmen handhabbar bleiben“, sagt Rechtsanwalt Alexander Littich.
Welche Pflichten der Gesetzentwurf konkret enthält
Dass der Referentenentwurf ausdrücklich keine Pflicht zur Nachverfolgung anonym abgegebener Meldungen vorsieht, überrascht Axel Keller. Denn Untersuchungen zufolge wollen zwischen 60 und 70 Prozent aller Hinweisgeber anonym bleiben. „Kommt das Gesetz wie geplant und müssen Unternehmen anonyme Meldungen nicht nachverfolgen, dann verpufft aus unserer Sicht seine Wirkung“, sagt Rechtsanwalt Axel Keller.
Was Unternehmen die Einrichtung einer Meldestelle in etwa kostet
Die Kosten für die Einrichtung einer internen Meldestelle belaufen sich laut einer Schätzung gemäß dem Referentenentwurf
„Das ist eine hohe Belastung, die da auf betroffene Unternehmen zukommen kann, soweit man keine günstigere Lösung findet“, weiß Keller.
Was Unternehmen jetzt schon tun sollten
Aktuell ist nur sicher, dass die Regierung das Hinweisgeberschutzgesetz in deutsches Recht umsetzt. Fraglich ist, wann genau, in welchem Umfang und welche konkreten Pflichten damit für die Unternehmen verbunden sind. „Es ist daher wichtig, die Gesetzgebung im Auge zu behalten“, rät Axel Keller.
„Unternehmerinnen und Unternehmer sollten bereits jetzt prüfen, welche im Gesetzentwurf vorgesehenen Meldewege sie in ihrem Unternehmen umsetzen können oder ob noch weiterer Handlungsbedarf besteht, um alle Voraussetzungen der Richtlinie oder des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen“, rät Alexander Littich.
Tipp für Unternehmen
Ecovis bietet Unternehmen die Einrichtung einer internen Meldestelle an. Diese erfüllt die Bestimmungen der EU-Richtlinie und die zu erwartenden nationalen Gesetzesbestimmungen. Wollen Sie das Hinweisgeber-Portal von Ecovis nutzen? Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/
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Zum Hintergrund
Bis zum 17. Dezember 2021 mussten die EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umsetzen. Neben Deutschland haben auch andere EU-Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Österreich, die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt. Die EU hat gegen diese Mitgliedstaaten zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Mitgliedsstaaten sind folglich im Zugzwang.
Im April 2021 wurde das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage aufgrund von Corona nicht umgesetzt. Die Große Koalition konnte sich auf den damals vorgestellten Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nicht einigen.
Wesentliche Streitpunkte waren: Der Gesetzentwurf wollte auch Hinweise zu Strafrechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten nach nationalem Recht in den Anwendungsbereich des Gesetzes miteinbeziehen. Den durch die Corona-Situation wirtschaftlich schon belasteten Unternehmen wollte der Gesetzgeber in dieser Situation die Einrichtung und den Unterhalt von internen Meldestellen nicht zumuten.
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