IVFP: Für wen lohnt sich die Basisrente?

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Montag, Juli 14, 2025
Die Vorteile der (fondsgebundenen) Basisrente gegenüber einer anderen staatlich geförderten Altersvorsorge im Überblick:
Die staatliche Förderung dieser Rentenform ist denkbar einfach konzipiert. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.
Investiert man im Jahr 2019 z.B. 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 8.800 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz erhält man ca. 4.100 Euro als Steuerersparnis zurück (inkl. Soli und KiSt) – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025. Und nutzt man die fondsgebundene Variante der Basisrente, so könnten die Wertpapierkurse im vorangegangenen Beispiel um ca. 30 % fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht – ein ordentlicher Puffer! Eine Basisrente stellt also eine staatlich geförderte Investition in Investmentfonds dar.
Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt z.B. im Jahr 2025 beträgt der Besteuerungsanteil 85 %, d.h. es bleibt der absolute Betrag, der sich aus den 15 % der Rentenleistung des Jahres nach Rentenbeginn ergibt, dauerhaft auch in den Folgejahren steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil ist mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen. Da in der Rentenphase in der Regel der persönliche Steuersatz zusätzlich noch niedriger ist als in der Ansparphase, ist dies ein gutes Geschäft.
Betrachten wir nun ein Beispiel für 50plus. Investiert etwa ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann es, bei Rentenbeginn mit 63 Jahren, mit einer Rendite von knapp 3,96 % nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 5,5 % p. a. erzielen:
Weitere Rechenbeispiele und Besonderheiten zur Basisrente erklärt das IVFP unter https://www.ivfp.de/basisrente-2019
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