EU-Standardvertragsklauseln: Datentransfer in Drittländer jetzt rechtssicher?

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Samstag, Juli 12, 2025
Die neuen Standardvertragsklauseln bieten europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit und helfen, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Sie sollen außerdem sicherstellen, dass die Daten der Bürger geschützt sind. Bei der Umsetzung der Standardvertragsklauseln müssen Unternehmen einige Fristen beachten.
In der Praxis stellen normalerweise Dienstleister die Standardvertragsklauseln zur Verfügung:
Welche Maßnahmen wichtig sind
Der Abschluss der Standardvertragsklauseln allein ist noch nicht ausreichend. Das Datenschutzniveau ist im Einzelfall zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Datenschutzaufsichtsbehörden lehnen den Datentransfer in Drittländer, etwa in die USA, nicht ab. „Sie wollen aber wissen, ob die Sicherheit der Daten geprüft wurde“, erklärt Thomas Kastner, Geschäftsführer der iAP Independent Consulting + Audit Professionals GmbH in Berlin. Zu prüfen ist:
Noch gibt es Interpretationsmissverständnisse in den Erwägungsgründen, wann und für welche Fälle der Datenverarbeitung Standardvertragsklauseln zu vereinbaren sind. „Wir hoffen, dass die EU-Kommission bald eine Interpretationshilfe für ihre Vorgaben veröffentlicht“, sagt Kastner. „Wir empfehlen daher, schon jetzt Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.“
Was Unternehmer aktiv tun sollten
„Unternehmer sollten schon jetzt einige Maßnahmen ergreifen, um den neuen Standardvertragsklauseln gerecht zu werden“, rät Kastner.
Auch wenn Ende 2022 noch weit weg ist, sollten Unternehmer ihre Vertragspartner darauf hinweisen, dass die Standardvertragsklauseln zeitnah auszutauschen sind. „Es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden den Einsatz von US-Anbietern auf Grundlage alter Standardvertragsklauseln sehr bald für unzulässig erklären“, sagt Kastner.
Neue EU-Standardvertragsklauseln: Bedeutung für Ihre AGB
Neben individuellen vertraglichen Regelungen werden die Standardvertragsklauseln auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil der Vereinbarung mit dem Vertragspartner. Werden Standardvertragsklauseln in AGB verwendet, sind diese seit 29. September 2021 für neu geschlossene Verträge zu verwenden oder bei alten Verträgen bis 27. Dezember 2022 anzupassen. Bei dieser Gelegenheit sollten Unternehmen die AGB einer generellen Überprüfung unterziehen. „Denn die Unternehmen, die Gesetzgebung oder Rechtsprechung entwickeln sich weiter. Was vielleicht vor fünf Jahren zu Ihrem Unternehmen gepasst hat, kann heute nicht mehr passend sein“, erklärt Thomas Schinhärl, Rechtsanwalt bei Ecovis in Regensburg. Sind die AGB überarbeitet und angepasst, ist darauf zu achten, dass diese in ein künftiges Vertragsverhältnis zu Kunden einbezogen werden. Auch die AGB zu Dienstleistern und Lieferanten sind im Hinblick auf Standardvertragsklauseln zu überprüfen.
Thomas Kastner, Geschäftsführer der iAP Independent Consulting + Audit Professionals GmbH in Berlin
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
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