BTGA-Regel 2.001 überarbeitet – Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA
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Kathmandu Nepal
Montag, Dez. 15, 2025
In der Praxis treten immer wieder Unstimmigkeiten auf, wie Unterlagen beschaffen sein sollen, die das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber bzw. Betreiber einer gebäudetechnischen Anlage zu übergeben hat. Die BTGA-Regel 2.001 bietet eine praxisorientierte Gliederung der Anlagendokumentation, die zugleich sinnvoll und umsetzbar ist. Die BTGA-Regel 2.001 ist anzuwenden für das Erstellen von Anlagendokumentationen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) innerhalb und außerhalb von Gebäuden entsprechend den Kostengruppen der DIN 276 "Kosten im Bauwesen". Der Inhalt und die Beschaffenheit einer Anlagendokumentation sind in der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 geregelt.
Hintergrund:
Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.
BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Hinter Hoben 149
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 94917-0
Telefax: +49 (228) 94917-17
http://www.btga.de
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