Agrarreform: Was auf Landwirte zukommt

Der wesentliche Bestandteil der Agrarreform ist die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Dieses sieht vor, dass die Umschichtung des Agrar-Gesamtbudgets für Deutschland von der ersten in die zweite Säule – also von der Säule der Direktzahlungen in die Säule, aus der Umweltmaßnahmen finanziert werden – auf acht Prozent im Übergangsjahr 2022 angehoben wird. Danach soll die Umschichtung schrittweise auf 15 Prozent bis zum Ende der Förderperiode 2026 steigen. Folgen der Umschichtung: Die Basisprämie fällt ab 2023 vermutlich für alle Betriebe von 154 Euro auf rund 145 Euro pro Hektar im Jahr 2026.
Um die Basisprämie künftig zu erhalten, sollen Bauern zusätzlich einen Anteil von vier Prozent nichtproduktiver Flächen als Brache oder drei Prozent bei Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten einhalten. Mit den Eco-Schemes in der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule können sich die Landwirte jedoch künftig Geld dazuverdienen.
Was mit dem Geld aus der Umschichtung passieren soll
Die frei gewordenen Mittel sind im Wesentlichen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), für die Förderung des Ökolandbaus und für Programme zur Verbesserung des Tierwohls gedacht. Auch kleinere und mittlere Betriebe profitieren von der Umschichtung. Für die Eco-Schemes sind pro Jahr ein Viertel der Direktzahlungen eingeplant. Aktuell sind das jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Für Weidetierhalter beispielsweise haben sich die Zuständigen auf gekoppelte Prämien in Höhe von zwei Prozent geeinigt. So sollen Mutterkuhhalter, Schaf- und Ziegenhalter eine Prämie von 30 Euro je Mutterschaf und Ziege sowie 60 Euro je Mutterkuh bekommen.
Einig sind sich das Landwirtschafts- und das Umweltministerium darüber, dass die Honorierung der Ökoleistungen über einen Kostenausgleich hinausgehen sollte. Hier sind weitere Verhandlungen und Modifikationen absehbar.
Als Kernpunkt des Pakets nannte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Glöckner die Einführung der Eco-Schemes. Sie sollen ökologische Leistungen der Landwirte bereits in der ersten Säule honorieren. Weitere Punkte sind die schrittweise Anhebung der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sowie die ausgeweitete Umverteilung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe in der ersten Säule.
Grünlandgebiete gefordert
Aus einem festgelegten Maßnahmenkatalog sollen Landwirte künftig die für sie geeigneten Maßnahmen auswählen können. Erst dadurch erhalten sie die Beihilfen für die Eco-Schemes. Geplante Öko-Regelungen:
Die Entscheidung, welche Öko-Regelung der Landwirt umsetzt, liegt bei ihm selbst. Das soll den Einstieg erleichtern. Es gilt nun, die weiteren Beratungen abzuwarten, um zu erfahren, auf was sich Landwirte tatsächlich einstellen müssen.
Eco-Schemes: Das neue Instrument der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Bei Eco-Schemes, Öko-Regelungen auf Deutsch, handelt es sich um die Vorgabe aus Brüssel, Gelder der ersten GAP-Säule für den Umweltschutz einzusetzen. Geplant ist, dass die EU- Mitgliedstaaten 20 bis 30 Prozent der Direktzahlungen aus der ersten GAP-Säule für Umweltschutzmaßnahmen – zusätzlich zu den Umweltprojekten der zweiten Säule – reservieren. Landwirte müssen an den Eco-Schemes nicht teilnehmen. Das Geld aus den geplanten Öko- Regelungen erhalten sie zusätzlich zur Basisprämie.
Auf einen Blick: Was die Agrarreform bringen kann
Autor: Christian Aigner, Agrarjournalist, info@christianaigner.de
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