Für die gesetzliche Pflegeversicherung war schon vor diesem Urteil klar, dass es für eine Platzreservierung im Heim keine Extra-Gebühr geben darf. Erst ab dem Tag der Aufnahme ist für den Heimplatz zu zahlen. Diese Regelung überträgt der Bundesgerichtshof jetzt auf die private Pflegeversicherung (Urteil vom 15.07.2021, III ZR 225/20). Pflegeheimverträge müssen sich an die Regeln der gesetzlichen Pflegeversicherung halten, auch wenn ein Heimbewohner privat pflegeversichert ist. So verlangt es § 15 des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen.
Das sollten Pflegeheimbetreiber jetzt beachten
„Pflegeheimbetreiber müssen ihre Verträge an die nun geklärte Rechtslage anpassen. Das Problem des Leerstands zwischen Ende und Anfang eines neuen Vertrags liegt damit vollumfänglich beim Betreiber“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller in München.
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
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