Die Übertragungskapazität wird ausschließlich für eine Nutzung durch nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter ausgeschrieben.
Anträge auf Zuweisung können bis zum 4. Juni 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden. Die Ausschreibung und die dazugehörige Anlage können unter www.ma-hsh.de heruntergeladen werden.
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