Auf dem richtigen Weg, aber noch nicht am Ziel

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) verabschiedet. Im Kern sieht der Entwurf vor, die THG-Quote im Bundes-Immissionsschutzgesetz von heute 6 Prozent bis 2030 stufenweise auf 22 Prozent anzuheben.  

Gleichzeitig sieht der Entwurf einen Mechanismus vor zur Anpassung der THG-Quote für den Fall eines unerwartet schnellen Hochlaufs der Elektromobilität. Zudem soll ab 2026 der anteilige Einsatz von nicht-biogenen Flugturbinenkraftstoffen aus erneuerbaren Energien Pflicht werden.  

„Der heute verabschiedete Entwurf stellt eine deutliche Verbesserung des ursprünglichen Entwurfes dar“, sagt Detlef Evers, Geschäftsführer des MVaK. Im ersten Entwurf hatte das BMU eine THG-Quote von lediglich 7,25 Prozent für 2030 vorgesehen. „Aber die Weiterentwicklung der THG-Quote spiegelt nicht wider, was nachfolgende Generationen und das Bundesklimaschutzgesetz zu Recht verlangen, nämlich klimapolitische Maßnahmen, die sofort zu einer deutlichen Minderung der Verkehrsemissionen führen“, so Evers weiter.  

Insbesondere bis 2025 ist das Ambitionsniveau der THG-Quote weiter zu niedrig. Nachhaltige emissionsmindernde Kraftstoffe für den Fahrzeugbestand, wie abfallbasierter Biodiesel, würden dadurch nicht optimal genutzt und könnten durch mehrfach anrechenbare Erfüllungsoptionen sogar verdrängt werden. „Für den Bundestag besteht nun die Aufgabe, die THG-Quote bis 2025 weiter anzuheben“, ergänzt Evers, „Auf den Mechanismus zur Anpassung der THG-Quote allein ist kein Verlass.“  

Als klimapolitisch fragwürdig sieht der MVaK, Treibhausgasminderungen, z.B. durch die Nutzung von E-Mobilität oder fortschrittlichen Biokraftstoffen, mehrfach auf die THG-Quote anzurechnen. Vorbildliche Klimapolitik erfordert, dass jede Klimaschutzmaßnahme nur mit ihrer realen Treibhausgasminderung auf die THG-Quote angerechnet werden darf.  

Vorbildliche Klimapolitik sieht der MVaK dagegen in der Einführung einer anteiligen Verwendungspflicht von nicht-biogenen Flugturbinenkraftstoffen aus erneuerbaren Energien und der Nichtzulassung von Co-Processing als Erfüllungsoption. Zielgerichtete Klimaschutzmaßnahmen sollten immer die Nutzung neuer nachhaltiger und erneuerbarer Ausgangsstoffe anreizen und nicht Ausgangsstoffe von einer bestehenden effizienten Nutzung wie der Biodieselproduktion in eine andere wie das Co-Processing oder die Flugturbinenkraftstoff-Produktion umleiten.

Über Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK)

Der MVaK e.V. vereint 20 Mitglieder, die geeignete pflanzliche Abfall- und Reststoffe, überwiegend gebrauchte Speiseöle sowie Abfallfettsäuren, sammeln, aufbereiten, zu hochwertigen Kraftstoffen verarbeiten oder mit den
Ausgangsstoffen und Fertigprodukten handeln. In 2018 hat allein die Nutzung von abfallbasiertem Biodiesel 3,6 Mio. t CO2-eq im deutschen Straßenverkehr eingespart. 2019 waren es 2,9 Mio. t CO2-eq.

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