„Ein wichtiger Etappensieg und ein klares Signal vom Bundesgerichtshof“ so der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, zu der Eilentscheidung des BGH. „Einer pauschalen Einwilligung wird demnach ein Riegel vorgeschoben. Facebook, als marktbeherrschender Betreiber eines sozialen Netzwerkes, steht nun in der Pflicht, eine echte Wahlmöglichkeit für die Nutzer/innen zu schaffen oder zukünftig auf die Datensammlung zu verzichten“, so Dr. Hasse abschließend.
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