Angesichts der hohen Kosten einer künstlichen Befruchtung, bei mehreren Behandlungszyklen sind es für gesetzlich Versicherte bis zu 10 000 Euro Eigenanteil, bringt ein Kassenwechsel eine Ersparnis von mehreren tausend Euro. Je nachdem wie hoch der Kassenzuschuss ausfällt. Jeder, der mindestens 18 Monate bei seiner Kasse versichert ist, kann zu einer anderen Krankenkasse mit besseren Konditionen wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Wechsel ist auch zwischen zwei Versuchen einer Kinderwunschbehandlung möglich.
Um Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstützen, geben derzeit auch neun Bundesländer Geld dazu – und zwar auch für Paare ohne Trauschein.
Der Test findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter test.de/kinderwunsch abrufbar.
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