In Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB wurden daher kurzfristig Kulanz-Regelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets beschlossen:
- VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 ablaufen, werden zunächst bis einschließlich 30. April 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Voraussetzung ist, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
- Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 30. April 2020.
- Dazu werden aktuell von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
- Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Stralauer Platz 29
10243 Berlin
Telefon: +49 (30) 254-140
Telefax: +49 (30) 254-14112
http://www.vbb.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 25414-130
Fax: +49 (30) 25414111
E-Mail: krokowski@vbbonline.de