E-Auto Renault Zoe: Neue und ältere Brände, bekannte Batterie-Rückrufe
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Freitag, Nov. 6, 2026
Zwei Renault Zoe sind innerhalb von zwei Tagen in Baden-Württemberg ausgebrannt. Nach Polizeimitteilungen vom 26. und 27. Oktober 2026 begann das Feuer in Wernau im Batteriebereich, während in Ettenheim es zu einer explosionsartigen Entwicklung gekommen sein soll. Für bestimmte Serien des Modells gab es bereits amtliche Rückrufe wegen Batteriefehlern und potenzieller Brandgefahr. Dr. Stoll & Sauer wertet die Vorfälle als weiteres Warnsignal für Halter betroffener Fahrzeuge und bietet Verbrauchern mit Batterieproblemen oder einem Rückruf eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Auch andere Hersteller wie Mercedes, Ford, VW, Audi und Cupra haben Probleme mit der Hochvoltbatterie. Die Kanzlei hat bereits gegen Mercedes mehrere verbraucherfreundliche Urteile erstritten.
Neue Brände im baden-württembergischen Wernau und Ettenheim
Die Fahrzeugbrände verursachten teils erhebliche Schäden an benachbarten Autos und Gebäuden. In mehreren Fällen musste die Feuerwehr die Batterie nach dem Löschen weiter kühlen.
Bereits zuvor wurden Brände von Renault Zoe gemeldet, bei denen die Fahrzeuge geparkt waren oder geladen wurden:
Ob die Brände auf einen gemeinsamen Batteriefehler zurückgehen und ob die jeweiligen Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen waren, ist bislang nicht geklärt.
Renault Zoe wurde mehrfach wegen Brandgefahr zurückgerufen
Fehler an der Antriebsbatterie haben bei bestimmten Zoe-Serien bereits zu Rückrufen geführt. KBA-Daten und die Warnmeldungen des EU-Systems Safety Gate nennen folgende Aktionen:
Halter können bei Renault oder einer Vertragswerkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer prüfen lassen, ob ihr Zoe betroffen ist und welche Maßnahmen noch offen sind. Durchgeführte Arbeiten sollten sich Verbraucher schriftlich bestätigen lassen.
Auch Mercedes und Ford kämpfen mit Batterieproblemen
Renault ist mit den Problemen bei der Hochvoltbatterie nicht allein. Bei Mercedes mussten zahlreiche Elektroautos der Baureihen EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückgerufen werden.
Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 4. September 2026 Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Das Gericht bewertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Batterieprobleme. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu verlängerten Ladezeiten und einer eingeschränkten nutzbaren Batteriekapazität führen. Darüber berichtete Dr. Stoll & Sauer am 16. September 2026 unter der Überschrift „Ford Kuga: Frust nach Software-Update wächst“.
Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford außerdem mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Welche Rechte betroffene Verbraucher haben
Ein Elektroauto kann bereits wegen eines konkreten Brandrisikos mangelhaft sein. Ein tatsächlicher Brand ist dafür keine Voraussetzung. Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer sollten betroffene Halter deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Ansprüche gegen Verkäufer oder Hersteller bestehen.
Bei einem Sachmangel kommen nach § 437 BGB unter den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:
Ein Rückruf allein führt noch nicht zu einem Rückgaberecht. Maßgeblich sind der konkrete Mangel, die Möglichkeiten seiner Beseitigung, die Nutzungseinschränkungen und die Verjährung. Rückrufschreiben, Werkstattberichte und Kostenbelege sollten deshalb aufbewahrt werden.
Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Batterieproblemen oder einem sicherheitsrelevanten Rückruf eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort lässt sich prüfen, ob Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz im jeweiligen Fall möglich sind.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei Problemen mit Elektroautos und Hochvoltbatterien sowie mit der Leasing-Rückgabe, im Datenschutzrecht und im Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten für den Verbraucherzentrale Bundesverband die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und verhandelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro. Anwälte der Kanzlei vertreten den vzbv über eine Spezialgesellschaft auch in der Facebook-Sammelklage gegen Meta. Das JUVE-Handbuch hebt die Kompetenz beim Management von Massenverfahren hervor.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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