Brandgefahr bei E-Autos: Warum Hersteller zur Rücknahme verpflichtet sein können
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Freitag, Nov. 6, 2026
Das EU-Produktsicherheitsrecht könnte Hersteller von E-Autos mit gefährlichen Hochvoltbatterien zur Rücknahme der Fahrzeuge verpflichten. In einer Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Verfügung vom 16. Oktober 2026 hält das Landgericht Offenburg in einem Verfahren um einen Cupra Born Ansprüche gegen SEAT ausdrücklich auch nach Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung für möglich (Az. 2 O 356/25). Die Verbraucherkanzlei sieht darin einen wichtigen Ansatz für Betroffene, deren Batterieprobleme trotz Rückruf fortbestehen, und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Was die EU-Verordnung bei Sicherheitsrückrufen vorsieht
Artikel 37 der Verordnung (EU) 2023/988 verlangt bei Produktsicherheitsrückrufen „wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe“. Das für den Rückruf verantwortliche Unternehmen muss Verbrauchern grundsätzlich mindestens zwei dieser Möglichkeiten anbieten:
Unter bestimmten Voraussetzungen darf nur eine Abhilfemaßnahme angeboten werden, etwa wenn Alternativen unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wären. Werden Reparatur oder Ersatz nicht innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen, sieht die Vorschrift einen Erstattungsanspruch vor.
Für betroffene Autofahrer könnte das nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer ein zusätzlicher Ansatz sein, wenn eine dauerhafte Lösung ausbleibt. Ob Artikel 37 im jeweiligen Fahrzeugfall anwendbar ist, muss geprüft werden. Das betrifft auch zeitliche Fragen bei älteren Fahrzeugen: Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024.
LG Offenburg sieht mögliche Ansprüche gegen SEAT
Im Offenburger Verfahren geht es um einen Cupra Born und den Batterie-Rückruf 93S4. Nach dem vom Gericht ausgewerteten Datenbankauszug können fehlerhafte Batteriemodule zu Reichweitenverlust und Brandgefahr führen. Das Gericht hält sowohl kaufrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer als auch Ansprüche gegen SEAT als Hersteller für möglich.
Bei den Ansprüchen gegen SEAT verweist die Verfügung neben dem deutschen Produktsicherheitsrecht ausdrücklich auf „Art. 37 VO 2023/988“. Für Dr. Stoll & Sauer ist das ein wichtiger Hinweis, weil das Gericht damit eine zusätzliche Grundlage für ein Vorgehen gegen den Hersteller in Betracht zieht.
Eine Verurteilung ist damit noch nicht verbunden. Die Beklagten können bis zum 6. November 2026 zu dem Hinweis Stellung nehmen.
Batterierückrufe betreffen mehrere Hersteller
Probleme mit Hochvoltbatterien beschäftigen die Kanzlei bereits in zahlreichen Fällen. Die Rückrufe und vorgesehenen Lösungen unterscheiden sich je nach Hersteller und Fahrzeug:
Positive Entscheidungen gegen Mercedes und Ford
Dr. Stoll & Sauer hat wegen Batterieproblemen bereits mehrere erstinstanzliche Entscheidungen zugunsten von Autokäufern erstritten:
Diese Entscheidungen sind keine abschließende Klärung der Ansprüche aus Artikel 37. Sie zeigen jedoch, dass betroffene Käufer ihre rechtlichen Möglichkeiten bereits während eines laufenden Rückrufs prüfen lassen können.
Welche Möglichkeiten betroffene Käufer prüfen lassen können
Entscheidend sind die konkrete Rückrufbetroffenheit, bisherige Werkstattmaßnahmen und die weiterhin bestehenden Einschränkungen. Je nach Fall kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:
Ein Rückruf führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückgabe des Autos. Dr. Stoll & Sauer prüft, welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten. Betroffene können dazu die kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check nutzen.
Dr. Stoll & Sauer vertritt Verbraucher unter anderem bei Problemen mit E-Autos, der Leasing-Rücknahme und der Corona-Soforthilfe. Die Gesellschafter führten für den Verbraucherzentrale Bundesverband die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen mit an und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Anwälte der Kanzlei vertreten zudem Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wurde die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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