Tipico – OLG Stuttgart spricht Spielern in sechs Fällen die Rückzahlung ihrer Verluste zu

Gleich in sechs Fällen hat CLLB Rechtsanwälte Rückzahlungsansprüche der Spieler gegen Tipico durchgesetzt. Das OLG Stuttgart entschied mit Urteilen vom 9. bzw. 12. Oktober 2026, dass die beklagten Tipico Games Ltd. und Tipico Co. Ltd. als Veranstalter der Online-Glücksspiele die Verluste ersetzen müssen, da sie in den streitgegenständlichen Zeiträumen nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Casinospielen bzw.  Online-Sportwetten verfügten und die geschlossenen Verträge mit den Klägern daher nichtig seien.

Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch danach sind sie nur zulässig, wenn der Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Die Tipico Games Ltd. hat am 6. Oktober 2022 eine Lizenz für Online-Automatenspiele erhalten. Für Sportwetten im Internet konnte schon zuvor eine Genehmigung erteilt werden. Die Tipico Co. Ltd. hat die Erlaubnis am 9. Oktober 2020 erhalten.

Die Spieler in den sechs Verfahren am OLG Stuttgart hatten über deutschsprachige Webseiten von Tipico an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei erhebliche finanzielle Verluste erlitten. „Da die beklagten Tipico-Gesellschaften in diesem Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Konzession verfügten, haben wir für unsere Mandanten die Rückzahlung der Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte. Die Klagen hatten Erfolg.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 81/24

Der Kläger in diesem Verfahren hatte zwischen August 2013 und Juni 2020 an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen. Unterm Strich hat er dabei knapp 20.000 Euro verloren. Schon das Landgericht Stuttgart hatte entschieden, dass er  Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat. Die Berufung der beklagten Tipico Games Ltd. und Tipico Co. Ltd. gegen das Urteil hat das OLG Stuttgart zurückgewiesen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagten im streitgegenständlichen Streitraum nicht über die erforderlichen Genehmigungen für ihr Angebot von Online-Glücksspielen, inkl. Sportwetten, verfügten. Daher haben sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig, sodass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.

Hinsichtlich der Tipico Co. Ltd. stellte das OLG Stuttgart klar, dass sie sich nicht darauf berufen könne, schon früher eine Lizenz für ihr Sportwetten-Angebot beantragt zu haben und die Konzession aufgrund eines Fehlers im Vergabeverfahren nicht erteilt wurde. Zivilrechtliche Ansprüche der Spieler seien davon nicht berührt. Entscheidend sei vielmehr, dass die Genehmigung erst am 9.10.2020 erteilt wurde. Somit habe die Tipico Co. Ltd. im streitgegenständlichen Zeitraum gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher seien die Verträge nichtig.

Zudem sei die Konzession auch nicht zwangsläufig erteilt worden, sondern sei an bestimmte Vorgaben geknüpft gewesen. Dazu zähle u.a. die Einhaltung eines Einzahlungslimits von 1.000 Euro monatlich. Ebenso seien Live- und Ergebniswetten verboten gewesen oder die Verlinkung mit anderen Glücksspielseiten. Da Tipico sich nach Kenntnis des OLG Stuttgart nicht an solche Auflagen gehalten habe, wäre die Konzession auch nicht ohne Weiteres erteilt worden. Auch solche Verstöße führten dazu, dass mit dem Spieler geschlossene Verträge nichtig seien, machte das OLG deutlich.

Zu den Online-Casinospielen, inkl. Automatenspielen, stellte das Gericht weiter klar, dass die Aufweichung des Verbots zum 1. Juli 2021 keine rückwirkenden Auswirkungen habe. Bis zum 30. Juni 2021 seien Online-Glücksspiele grundsätzlich verboten gewesen und auch nicht nachträglich legalisiert worden. Verträge, die vor dem Erhalt der Lizenz im Oktober 2022 abgeschlossen wurden, seien daher weiterhin nichtig.

Das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen verstoße nicht gegen europäisches Rechts, da es Interessen des Allgemeinwohls verfolge wie Jugendschutz sowie die Bekämpfung von Spielsucht und Begleitkriminalität, führte das OLG Stuttgart weiter aus und verwies auf die Rechtsprechung des EuGH.

Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht im Wege, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das OLG Stuttgart.

Die Verjährung tritt erst nach zehn Jahren ein, da es sich bei dem Verbot von Online-Glücksspielen um ein Schutzgesetz handele und § 852 BGB zur Anwendung komme, führte das OLG Stuttgart aus. Daher habe der Kläger nach wie vor einen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste.

Zudem stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Inanspruchnahme einer Prozesskostenfinanzierung der Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht entgegenstehe.

Den weiteren fünf Verfahren am OLG Stuttgart lagen vergleichbare Sachverhalte zu Grunde. Auch in diesen Fällen bestätigte das OLG den Rückzahlungsanspruch der Spieler.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 108/24

Der Kläger hatte über deutschsprachige Tipico-Webseiten an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilgenommen. Zwischen August 2013 und September 2020 hat er dabei insgesamt ca. 42.700 Euro verloren. Das OLG Stuttgart bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe und wies die Berufung der Tipico Games Ltd. und Tipico Co. Ltd. gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die geschlossenen Verträge nichtig seien, da die Beklagten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben. Sie verfügten im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele, inkl. Sportwetten, in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine maltesische Konzession sei nicht ausreichend.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 167/24

Zwischen August 2013 und März 2020 hatte der Kläger in diesem Verfahren an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen. Seine Verluste summierten sich auf rund 46.000 Euro. Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat. Das OLG Stuttgart wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts. Da die Beklagten nicht über die erforderlichen Lizenzen für ihr Angebot von Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verfügten, haben sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 214/23

In diesem Verfahren hatte der Kläger zwischen Mai 2014 und März 2020 bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten über deutschsprachige Tipico-Webseiten teilgenommen und insgesamt rund 26.000 Euro verloren. Das Landgericht Ulm hatte entschieden, dass der Kläger zwar die Rückzahlung der Verluste aus den Online-Casinospielen verlangen könne, nicht aber die Verluste aus den Online-Sportwetten. Rechtsanwalt Sittner: „Daher haben wir gegen das Urteil Berufung eingelegt.“

Mit Erfolg: Das OLG Stuttgart entschied, dass auch hinsichtlich der Verluste aus Online-Sportwetten in Höhe von ca. 9.300 Euro ein Rückzahlungsanspruch besteht. Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Beklagte nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Sportwetten-Angebot verfügte. Daher habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig, sodass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.

Anders als das LG Ulm entschieden hatte, könne sich die Beklagte nicht auf einen Fehler im Konzessionsvergabeverfahren berufen, machte das OLG Stuttgart deutlich. Auch in einem fehlerfreien Vergabeverfahren sei nicht jedes Sportwetten-Angebot erlaubnisfähig gewesen. An die Erteilung einer Lizenz seien Vorgaben wie das Einhalten eines monatlichen Einzahlungslimits von 1.000 Euro, das Verbot von Verlinkungen auf andere Glücksspielseiten oder das Verbot von Live- und Ereigniswetten geknüpft. An diese Vorgaben habe sich Tipico nicht gehalten, sodass eine Erlaubnis ohnehin nicht ohne Weiteres erteilt worden wäre. Zudem seien die zivilrechtlichen Ansprüche der Spieler von einen möglichen Fehler im Vergabeverfahren ohnehin nicht berührt.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 67/24

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger knapp 38.000 Euro bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen über deutschsprachige Webseiten von Tipico verspielt. Dabei hatte er zwischen Dezember 2020 und Dezember 2022 auch an Online-Automatenspielen teilgenommen. Bis zur Erteilung der Lizenz an Tipico für virtuelle Automatenspiele hat er dabei rund 7.000 Euro verloren. Das Landgericht Stuttgart hat dem Kläger die Rückzahlung seiner Verluste zugesprochen. Das OLG Stuttgart hat die Entscheidung bestätigt und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Dabei machte das OLG deutlich, dass auch für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zur Erteilung der Lizenz am 6. Oktober 2022 ein Verstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen vorliegt und die in diesem Zeitraum geschlossenen Verträge aufgrund der fehlenden Genehmigung nichtig sind.

Urteil OLG Stuttgart – Az. 5 U 65/24

Der Kläger in diesem Fall hatte ausschließlich an Online-Sportwetten von Tipico teilgenommen. Zwischen April 2016 und Februar 2020 hat er dabei rund 181.000 Euro verloren. Auch er hat Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, bestätigte das OLG Stuttgart die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart.

„Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele einschließlich Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Die Urteile zeigen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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