Hundehaltung: Wer seine Sachkunde nachweisen muss

Rund zehn Millionen Hunde leben laut Statista in deutschen Haushalten. Für viele Menschen gehört ein Hund ganz selbstverständlich zum Alltag. Damit das Zusammenleben mit dem Tier und anderen Menschen gut funktioniert, müssen Hundehalter allerdings einige Regeln beachten. Welche Nachweise erforderlich sind, wann Hunde angeleint werden müssen und was bei einem Verstoß droht, ist dabei nicht bundesweit einheitlich geregelt. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Hundeführerschein in Bremen: Das gilt seit Juli 2026
In Bremen ist seit dem 1. Juli 2026 für alle Personen, die ab diesem Zeitpunkt einen Hund anschaffen, ein Hundeführerschein vorgeschrieben. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor der Aufnahme des Hundes abgelegt werden. Die praktische Prüfung folgt innerhalb eines Jahres und ist mit jedem einzelnen Hund erneut abzulegen. Der Hund muss dafür mindestens zwölf Monate alt sein.

Wer in den vergangenen fünf Jahren bereits mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung abgelegt hat, muss bei einem neuen Hund nur noch die praktische Prüfung absolvieren. Auch bei mehreren Hunden ist die praktische Prüfung mit jedem einzelnen Tier erforderlich. Hintergrund ist laut ARAG Experten, dass nicht nur die Kenntnisse des Halters, sondern auch der sichere Umgang mit dem jeweiligen Hund überprüft werden soll.

Wer die erforderliche Sachkunde nicht nachweist, muss mit Konsequenzen rechnen. In Bremen kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann die Haltung des Hundes untersagt werden, bis die erforderlichen Prüfungen abgelegt wurden.

Was müssen Halter wissen?
Trotz der weitreichenden Regelungen in manchen Bundesländern gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Pflicht, vor der Anschaffung eines Hundes einen Hundeführerschein zu machen. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Wohnort und teilweise auch von der Art des Hundes ab. So schreiben einige Bundesländer einen Sachkundenachweis für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunde vor.

Unabhängig davon, was wo gilt, weisen die ARAG Experten auf die besondere Verantwortung hin, die Hundehalter tragen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Tiere zwar keine Sachen, auf sie werden bestimmte Vorschriften über Sachen jedoch entsprechend angewendet. Gleichzeitig verpflichtet das Tierschutzrecht Halter dazu, für das Wohlergehen ihres Tieres zu sorgen. Auch gegenüber anderen Menschen und Tieren trägt der Halter Verantwortung. Eine Hundehalterhaftpflicht kann deshalb sinnvoll sein und ist in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

Leinenbefreiung, Sachkundenachweis und Hundeführerschein: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden im Alltag häufig gleichgesetzt, bezeichnen laut ARAG Experten aber unterschiedliche Dinge. Eine Leinenbefreiung erlaubt es, einen Hund unter bestimmten Voraussetzungen auch dort frei laufen zu lassen, wo grundsätzlich Leinenpflicht besteht. Voraussetzung kann beispielsweise eine erfolgreich absolvierte Gehorsamsprüfung sein. In Hamburg ist eine solche Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ein Sachkundenachweis soll dagegen belegen, dass der Halter über die notwendigen Kenntnisse für die Haltung und den sicheren Umgang mit einem Hund verfügt. Welche Prüfung erforderlich ist und für wen sie gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Der Begriff Hundeführerschein wird ebenfalls nicht bundesweit einheitlich verwendet. In Niedersachsen und Bremen beispielsweise besteht der Sachkundenachweis aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der Hundehaltung, die praktische innerhalb des ersten Jahres abgelegt werden.

Regeln zur Leinenpflicht nicht überall gleich
Eine bundesweit einheitliche Leinenpflicht gibt es nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise auch nach Gemeinde oder konkretem Ort. Deshalb sollten sich Hundehalter vor einem Spaziergang informieren, welche Regeln am jeweiligen Ort gelten.

Besondere Leinenpflichten können beispielsweise auf Spielplätzen, in bestimmten Grünanlagen, in Naturschutzgebieten oder während der Brut- und Setzzeit gelten. In Niedersachsen müssen Hunde beispielsweise vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft angeleint werden.

Auch im Urlaub sollten Hundehalter die örtlichen Vorschriften prüfen. In Hamburg gilt beispielsweise grundsätzlich eine allgemeine Anleinpflicht. Zusätzlich gibt es ausgewiesene Hundeauslaufzonen. Und an den meisten Küstenorten von Nord- und Ostsee sind Hunde zwischen April und Oktober nur an ausgewiesenen Strand-Abschnitten erlaubt. Wer gegen geltende Vorschriften verstößt, muss je nach Regelung mit einem Bußgeld rechnen.

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