KWKG-Novelle nimmt Fahrt auf – BMWE veröffentlicht Eckpunktepapier

Auf dem VKU-Stadtwerkekongress hat Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), am 16.09.2026 in Berlin ein Signal gesendet, auf das Stadtwerke, Fernwärmeversorger und KWK-Betreiber seit Monaten gewartet haben.
Frank Wetzel kündigte an, dass das Ministerium kurzfristig Eckpunkte für eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vorlegen werde und hierzu den Austausch mit dem VKU suchen werde.
Besonders aufmerksam wurde seine Aussage verfolgt „Das KWKG lebt!“

Das zeigt sich in der Veröffentlichung der 224 Seiten umfassenden Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung am 18. September 2026.
Zeitgleich wurde ein 16 Seiten umfassendes Eckpunktepapier zur Novelle des KWK-Gesetzes vom BMWE veröffentlicht.

 

Politisches Signal an die Branche

Die Ankündigung und die schnelle Veröffentlichung des Eckpunktepapiers kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Unsicherheit bei Investitionen in KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher immer größer geworden ist. Die bisherige Förderung bietet nur noch begrenzte Planungssicherheit und zahlreiche Investitionsentscheidungen wurden verschoben. Gleichzeitig haben die Verbände seit Monaten auf eine schnelle Novellierung gedrängt.

Die Aussagen von Frank Wetzel lassen darauf schließen, dass die Bundesregierung die KWK weiterhin als wichtigen Bestandteil des zukünftigen Energiesystems betrachtet. Nach Darstellung des Staatssekretärs soll die Grundidee des KWKG fortgeführt werden und die Kraft-Wärme-Kopplung auch künftig einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Die schnelle Veröffentlichung des Eckpunktepapiers und die kurzfristige Ansetzung einer Verbändeanhörung zum 24. September 2026 dokumentieren, dass sich das BMWE nun gezielt auch dem KWK-Gesetz widmet.

 

Welche Eckpunkte werden erwartet?

Das angekündigte Eckpunktepapier liegt seit dem 18. September vor. Anbei die wichtigsten Eckpunkte.

Stärkung der Investitionssicherheit

Die Geltungsdauer des KWKG soll substantiell verlängert werden, sodass Inbetriebnahmen von KWK-Anlagen sowie von Wärmenetzen und -speichern bis Ende 2035 möglich sind.
Gleichzeitig sollen die Förderzeiträume verkürzt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern.
Um die Wärmewende zu unterstützen, soll zudem die Förderung einzelner Wärmenetze angehoben werden. Damit wird eine Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erreicht.

Flexibilisierung der KWK im Stromsystem

Um die Marktintegration zu verbessern und die Kosten für Abregelung und Redispatch zu senken, sollen Anreize verstärkt werden, die Produktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu meiden. Zudem wird die Direktvermarktung analog zum EEG gestärkt.

Senkung der Systemkosten

Die Förderung soll stringenter auf die systemdienliche Einspeisung in öffentliche Netze ausgerichtet werden, ohne die industrielle KWK zu benachteiligen. Bei kleineren Anlagen soll die Förderung an das Niveau großer Anlagen angeglichen werden.
Zudem werden die Anforderungen an den messbaren Erfolg von Modernisierungen erhöht.

 

Möglicher Zeitplan der KWKG-Novelle

Das Eckpunktepapier des BMWE erwartet ein Inkrafttreten des novellierten KWK-Gesetzes bereits im Laufe des ersten Quartals 2027.

Ob angesichts der Erfahrungen der letzten beiden Jahre mit einer für ein Energiegesetz derart schnellen Bearbeitung gerechnet werden kann, erscheint zumindest fraglich. In einem ambitionierten Szenario würden Referentenentwurf, Regierungsentwurf und parlamentarisches Verfahren nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers (18. September 2026) mit hoher Priorität abgearbeitet. Insbesondere die Verzahnung mit dem Stromversorgungskapazitätsgesetz (StromVKG) müsste in diesem optimistischen Szenario bereits frühzeitig abgeklärt werden.

In diesem Fall wäre ein Inkrafttreten im April 2027 möglich – auch wenn die KI auf die Frage, wie wahrscheinlich ein derartiges Szenario sei, mit bescheidenen 25-30 Prozent rechnet.

Die KI erwartet eher ein Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes im Sommer 2027. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios wird von der KI mit 50-60 Prozent abgeschätzt.

 

Problematische Förderlücke ab 1. Januar 2027

Selbst im optimistischen Szenario entsteht ein wirtschaftspolitisches Problem.
Die aktuelle Förderregelung des KWKG 2025 endet zum 31. Dezember 2026. Eine neue KWKG-Regelung dürfte frühestens einige Monate später in Kraft treten. Somit stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung diese Übergangsphase handhaben wird.

Variante 1 – Keine Überbrückung

Die Bundesregierung könnte auf jegliche Übergangsregelung verzichten.

Dies wäre die einfachste rechtliche Lösung, hätte jedoch erhebliche Nachteile:

  • weitere Investitionszurückhaltung,
  • Verzögerung von Fernwärmeprojekten,
  • erschwerte Finanzierung neuer KWK-Anlagen.

Diese Lösung erscheint daher politisch wenig attraktiv.

Variante 2 – Befristete Verlängerung des bestehenden KWKG

Die Bundesregierung könnte noch vor Jahresende eine kurze Verlängerung des bestehenden Rechts beschließen.

Vorteile:

  • sofortige Investitionssicherheit,
  • geringerer politischer Druck,
  • Zeitgewinn für die umfassende Reform.

Diese Vorgehensweise wurde in der Vergangenheit bei verschiedenen Energiegesetzen bereits genutzt.

Variante 3 – Übergangsregelung im neuen Gesetz

Genauso wahrscheinlich erscheint eine Regelung, nach der das neue KWKG rückwirkend oder mit einem Stichtag zum 1. Januar 2027 gilt, obwohl es erst später beschlossen wird.

Ein solches Vorgehen würde:

  • die Investitionslücke schließen,
  • laufende Projekte absichern,
  • die aufwendige Verabschiedung eines separaten Übergangsgesetzes vermeiden.

Fazit

Die Aussagen von Frank Wetzel auf dem VKU-Stadtwerkekongress 2026 sind das deutlichste politische Bekenntnis zur Zukunft des KWKG seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung.
Die Verbände werten die Ankündigung eines Eckpunktepapiers und die Aussage „Das KWKG lebt!“ als positives Signal für Stadtwerke, Fernwärmeversorger und Betreiber und Investoren von KWK-Anlagen.

Die sehr schnelle Veröffentlichung des schon lange überfälligen Evaluierungsberichtes zur KWK und der Eckpunkte für eine KWKG-Novelle am 18. September 2026 und die kurzfristige Ansetzung einer Verbändeanhörung auf den 24. September 2026 dokumentieren die Ernsthaftigkeit des BMWE hinsichtlich einer schnellen KWKG-Novelle. 

Daher liegt ein Inkrafttreten in den nächsten 5-6 Monaten im Bereich des Möglichen. Das Eckpunktepapier zur KWKG-Novelle des BMWE setzt sich sogar ein Inkrafttreten des KWKG 2027 im ersten Quartal 2026 zum Ziel.

Eine wichtige wirtschaftspolitische Frage könnte die Überbrückung der Zeit zwischen dem Auslaufen des bisherigen KWKG Ende 2026 und dem Inkrafttreten einer neuen Regelung werden.

Die Ausgestaltung des neuen KWK-Gesetzes wird in den nächsten Wochen intensiv diskutiert werden. Wir werden vom BHKW-Infozentrum diesen Diskussionsprozess mit eigenen Vorschlägen und Berichten zu den Vorschlägen der Verbände begleiten.

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