Tierarzt hat besondere Sorgfaltspflicht bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes

Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, das entschieden hat, dass ein Tierarzt bei einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes haftet, wenn zwar die vereinbarten Röntgenaufnahmen erstellt, diese aber nicht fachgerecht befundet werden. Eine Käuferin hatte ein Pferd für 25.000 Euro erworben, das wenige Monate später aufgrund von Wirbelsäulenproblemen lahmte. Das Gericht stellte fest, dass die angefertigten Röntgenbilder bereits Hinweise auf mögliche spätere gesundheitliche Probleme gezeigt hätten. Indem er die Aufnahmen nicht ausgewertet und die fehlende Befundung nicht dokumentiert hatte, hatte der Tierarzt seine Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Käuferin das Pferd bei ordnungsgemäßer Untersuchung wahrscheinlich nicht gekauft. Der Tierarzt wurde daher zum Schadensersatz verurteilt (Az.: 4 U 504/25).
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