Krank auf Kreuzfahrt? Was gesetzlich Versicherte auf hoher See wissen müssen
Erste Station: Europa
Einmal um die Welt: Die Reise beginnt in Europa. Von Hamburg aus geht es über die Nordsee Richtung Mittelmeer. Wer während eines Landgangs in Spanien, Italien oder Griechenland unerwartet medizinische Hilfe benötigt, ist mit seiner elektronischen Gesundheitskarte grundsätzlich gut aufgestellt. Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes.
Detaillierte Rechnung ausstellen lassen
„Je nach Land können Eigenanteile anfallen. Wird die EHIC nicht akzeptiert, müssen Versicherte die Behandlung selbst bezahlen. Daher sollten sie sich immer eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen“, empfiehlt Martin Silva, Geschäftsbereichsleiter Finanzen/Beiträge von BIG direkt gesund.
Es besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten nach den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch des Versicherten erstattet die BIG die Kosten für Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, nach den deutschen Vertragssätzen, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Empfehlung: Private Auslandsreise-Krankenversicherung
Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt die BIG eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese übernimmt Leistungen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen, und kann insbesondere einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland absichern.
Zweite Station: Hohe See
Nach dem Verlassen Europas verbringt das Kreuzfahrtschiff mehrere Tage auf dem Atlantik. Kommt es währenddessen zu gesundheitlichen Problemen, gelten besondere Regelungen. Für Reisende besonders wichtig: Behandlungen durch den Schiffsarzt werden grundsätzlich privat berechnet. Die elektronische Gesundheitskarte kommt auf See nicht zum Einsatz.
Ob und in welchem Umfang die BIG oder andere gesetzliche Krankenkassen die Kosten erstatten, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist dabei die Flagge, unter der das Kreuzfahrtschiff fährt. Fährt es unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen möglich sein. Fährt das Schiff hingegen unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates, ist eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht möglich.
Dritte Station: Fernreiseziele außerhalb Europas
Außerhalb Europas und in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein gesetzlicher Leistungsanspruch. Behandlungen in der Karibik, Südamerika, Asien oder der Südsee müssen daher selbst bezahlt werden.
„Insbesondere Krankenhausaufenthalte oder medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland können schnell Kosten im hohen fünfstelligen Bereich verursachen“, sagt Martin Silva. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung kann diese Kosten abdecken und vor hohen finanziellen Belastungen schützen.
Gut vorbereitet die Welt entdecken
Eine Kreuzfahrt führt durch unterschiedliche Rechtsräume und Gesundheitssysteme. Was bei einem Landgang in Europa über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert ist, kann auf hoher See oder in fernen Häfen ganz anderen Regelungen unterliegen. Wer sich bereits vor Reisebeginn über seinen Krankenversicherungsschutz informiert und gegebenenfalls privat vorsorgt, kann seine Reise entspannter genießen.
In aller Kürze
Versicherungsschutz auf Kreuzfahrten: Wo gilt was?
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – wurde 1996 in Dortmund gegründet. Die große Idee hinter der BIG: Wir schaffen Raum fürs Menschsein. Gemeint ist damit eine moderne Online-Ausrichtung und empathischer Service, der schnell und lösungsorientiert ist. Die BIG bietet vielseitige Kommunikationswege passend zum jeweiligen Lebensstil ihrer bundesweit rund 480.000 Versicherten. Diese Kundinnen und Kunden erfahren eine wertschätzende und verständliche Beratung per Telefon, Chat, Mail oder Brief. Viele Zusatzleistungen sowie ein attraktives Bonusprogramm sind weitere große Pluspunkte. BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, ihre Hauptverwaltung in Dortmund und einen wichtigen Verwaltungsstandort in Aachen. Die BIG beschäftigt an den operativen Standorten rund 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in 13 BIGshops wird Beratung vor Ort angeboten.
Mehr Informationen zum Unternehmen unter: www.big-direkt.de
BIG direkt gesund
Hörder-Bach-Allee 1-3
44263 Dortmund
Telefon: +49 (231) 5557-0
Telefax: +49 (231) 5557-199
https://www.big-direkt.de/de/startseite.html
![]()