Schmerzensgeld nach turbulentem Flug

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber nach Auskunft der ARAG Experten nach schweren Turbulenzen auf einem Flug nach Mauritius Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war durch Turbulenzen mit seinem Kopf heftig gegen die Kabinendecke gestoßen und erlitt dabei unter anderem zwei Halswirbelfrakturen. Die erste Urlaubsnacht musste er daraufhin im Krankenhaus verbringen und konnte den Urlaub wegen starker Schmerzen kaum genießen. Zudem war nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Operation erforderlich. Das Gericht sah den Urlaub als vollständig vereitelt an und sprach dem Ehepaar den vollständigen Reisepreis von 5.800 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Zusätzlich sprach das Gericht dem verletzten Mann aufgrund der Schwere der Verletzungen, der langwierigen Behandlung und der fortbestehenden Beschwerden ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu (Az.: 2-24 O 527/23).

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