Am Latte-Macchiato-Glas verletzt

Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Bäckerei nicht für eine behauptete Verletzung eines Kunden haftet, der sich beim Trinken eines Latte Macchiato an einem angeblich scharfkantigen Glas verletzt haben wollte. Zwar müssen Betriebe ihre Kunden vor erkennbaren und vermeidbaren Gefahren schützen, eine absolute Gefahrlosigkeit schulden sie jedoch nicht. Das Gericht sah weder einen Nachweis dafür, dass das Glas eine für die Mitarbeiterin erkennbare scharfe Beschädigung aufwies, noch dafür, dass die Verletzung tatsächlich durch das Glas verursacht wurde. Daher bestehe kein Anspruch auf das geforderte Schmerzensgeld von 1.500 Euro (Az.: 2 S 97/25).
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