FVDZ: Budgetierung bleibt falsches Signal für die Versorgung

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bewertet den Beschluss des Deutschen Bundestags zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlich zweischneidig: Dass die ursprünglich geplanten massiven Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung abgewendet werden konnten, verbucht der FVDZ als politischen Teilerfolg. Die Wiedereinführung der strikten Budgetierung (unterhalb der Grundlohnsumme als Richtwert) bezeichnet der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl als „gravierenden Fehler, der langfristig Folgen für die zahnärztliche Versorgung haben wird“.

Durch einen Änderungsantrag im jetzt abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren wurde der vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie (KFO) zurückgenommen und der harte Schnitt für die kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte und Master of Science KFO verhindert.

„Dass die zahnärztliche Selbstverwaltung weiterhin die Möglichkeit erhält, gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband versorgungsnahe Lösungen für die kieferorthopädische Versorgung zu entwickeln, ist ein wichtiger politischer Teilerfolg“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende. „Dieser Erfolg zeigt, dass sich der gemeinsame Einsatz der zahnärztlichen Organisationen während des parlamentarischen Verfahrens gelohnt hat. Der maximale Schaden, sowohl für die Versorgung als auch für die kieferorthopädisch tätigen Kolleginnen und Kollegen konnte abgewendet werden. Und das Ergebnis folgt der Erkenntnis, dass Versorgung dort gestaltet werden muss, wo die fachliche Kompetenz liegt.“

Der FVDZ begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber den Weg für Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern offengelassen hat. Die Selbstverwaltung habe damit die Chance, tragfähige und patientenorientierte Lösungen zu entwickeln, die den Besonderheiten der kieferorthopädischen Versorgung Rechnung tragen.

Unverständlich bleibt für den Verband jedoch die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, die vertragszahnärztliche Versorgung erneut einer harten Budgetierung zu unterwerfen. Gerade die Zahnärzteschaft habe in den vergangenen Jahrzehnten eindrucksvoll bewiesen, dass konsequente Prävention funktioniert und wirkt, wie sich in der guten Mundgesundheit, die wissenschaftlich belegt ist, widerspiegelt.

„Der Gesetzgeber verkennt mit diesem Gesetz die enormen Präventionserfolge der Zahnärzteschaft“, kritisiert der FVDZ-Bundesvorsitzende Öttl. „Statt erfolgreiche Präventionsarbeit anzuerkennen und zu stärken, werden ausgerechnet diejenigen mit Budgetgrenzen belegt, die durch ihre Arbeit langfristig Kosten im Gesundheitswesen vermeiden. Das ist und bleibt das falsche Signal – sowohl für die Praxen als auch für die Patientinnen und Patienten.“

Der FVDZ warnt davor, dass die Budgetierung den wirtschaftlichen Druck auf die Praxen weiter erhöht. Gerade in Zeiten steigender Kosten und zunehmender Versorgungsherausforderungen brauche das Gesundheitswesen verlässliche Rahmenbedingungen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen. „Wir sind keine Kostentreiber im System, sondern Folgekostenverhinderer durch unser Präventionskonzept“, betont Öttl. „Dafür werden wir jetzt abgestraft. Es ist politisch wenig vorausschauend, gut funktionierende Strukturen zu beschneiden, anstatt sie durch Investition auf Erfolgskurs zu halten.“

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Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.

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