Laut Brennecke scheitert die App-Idee „an der Frage, wie der eCall ausgelöst werden kann“. Dafür gebe es „exakte Regelungen“. Das Smartphone müsse „fest mit dem Fahrzeug verbunden sein“ und auf dessen Daten zugreifen können. Das sei aber nur schwer möglich. „Dem ADAC sind nach wie vor keine Nachrüstlösungen für diese Systeme bekannt“, bestätigt auch ein Sprecher des ADAC gegenüber auto motor und sport.
Eine Alternative sind Einbaugeräte oder ein Tausch der oft gut geschützt verbauten eCall-Module. Allerdings kann das mit hohen Kosten verbunden sein. Brennecke: „Es ist zweifelhaft, ob die Endkunden den Mehrwert eines zusätzlich eingebauten eCall-Systems sehen. Schließlich glauben die meisten daran, dauerhaft unfallfrei zu sein.“
Die Notruf eCall war für alle Automodelle Pflicht, deren Typgenehmigungen vom 31. März 2018 bis zum 31. Dezember 2025 erteilt wurden. Dabei übermittelt eCall im Fall eines Unfalls über das 2G-Netz einen Notruf an die nächste Leitstelle. Seit dem 1. Januar 2026 erfolgen die Notrufe über das 4G-/5G-Netz. Von der 2G-Abschaltung könnten in Deutschland nicht nur rund 16 Millionen Fahrzeuge betroffen sind, sondern auch Fahrzeuge mit Hersteller-Notruf (TPS-eCall, Private eCall), da 2G hier als Rückfallebene dient.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordert deshalb die Bundesregierung auf, dass „eCall weiterhin europaweit zuverlässig genutzt werden kann“. Der VDA fordert einen flächendeckenden Weiterbetrieb des 2G-Netzes für die kommenden 10 bis 15 Jahre.
Redakteur: Claudius Maintz
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