Biallo-Tipp: Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht, aber unbedingt zu empfehlen. Wenn Sie einen Kredit bei der Bank aufnehmen, wird zumindest eine Versicherung gegen Feuer verlangt.
Das sollten Sie wissen:
- Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte exakt ermittelt werden. Wenn sie zu niedrig angesetzt ist, das Haus also unterversichert ist, erhält der Versicherungsnehmer nicht nur beim Totalschaden zu wenig Geld, um seine Immobilie wieder aufzubauen. Auch bei Teilschäden wird dann nur ein Teil des Schadens ersetzt.
- Wasser: Frost- und Bruchschäden an Wasser- und Ableitungsrohren sowohl im Haus als auch außerhalb des Gebäudes sollten gedeckt sein.
- Fahrlässigkeit: Grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers sollte versichert sein. Beispiel: eine unbewacht brennende Kerze löst einen Brand aus. Dann sollte der Versicherer leisten und zwar ohne Entschädigungsgrenze.
- Blitzeinschlag: Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sollten abgesichert sein.
- Feuer: Wer einen Holzofen betreibt, sollte darauf achten, dass Brandschäden durch Nutzwärme gedeckt sind.
- Photovoltaikanlage: Wenn Sie eine auf dem Hausdach haben, muss sie natürlich versichert sein. Oft ist das nur über einen Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung möglich. Eventuell lohnt sich auch eine separate Photovoltaikanlagenversicherung, dann können Ertragsausfälle aufgrund einer defekten Anlage versichert werden.
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