Klarstellung aus rechtlicher Sicht: Was bedeutet Neutralität in der Schule?
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Freitag, Nov. 6, 2026
Auf der Grundlage dieser wertebezogenen Vorgaben unterschiedlicher Normebenen ordnet der Jurist pauschale Neutralitätsforderungen ein. Er begründet, weshalb von Lehrkräften nicht erwartet werde, im Unterricht ihre eigenen Positionen vollständig zu verbergen. Und er zeigt auf, welchen von pädagogischen Erwägungen geprägten Ermessens- und Entscheidungsspielraum Lehrkräfte und Schulen haben, um Stellung zu beziehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Schutz demokratischer Grundwerte.
Der Beitrag von Dr. Wirth Hanschmann, Professor an der Hamburger Bucerius Law School, steht nun zum Abruf auf der LpB-Homepage bereit. Er ergänzt das Online-Dossier zum 50-jährigen Jubiläum des Beutelsbacher Konsenses, das unter https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens zur Verfügung steht.
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