So sollen keine toten Vögel angefasst werden, zudem soll man darauf achten, nicht durch Vogelkot zu laufen. Besondere Maßnahmen, festgeschrieben in einer Allgemeinverfügung, gelten für Geflügelhalter im Kreis:
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern bzw. Schuhwechsel am Stalleingang
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer: 06641/977-6800 zu informieren.
Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
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