Bislang waren in solchen Fällen die Bündelungsbehörden in Fulda und Marburg zuständig. Die aber wurden vom Land aufgelöst, die verkehrsrechtlichen Zuständigkeiten haben sich somit geändert.
„Wer beispielsweise für ein Fahrzeug, das keinem genehmigten Typ entspricht, ein Gutachten vorlegt, braucht vor der regulären Zulassung weiterhin eine Betriebserlaubnis. Das Gleiche gilt für Fahrzeughalter, die eine Einzelgenehmigung für ihr modifiziertes Fahrzeug vorlegen“, heißt es aus dem Amt für Straßenverkehrsangelegenheiten, das darauf hinweist, dass diese Anliegen nunmehr in Eigenregie bei den Hauptstellen und Alsfeld und Lauterbach bearbeitet werden.
Informationen finden man unter www.vogelsbergkreis.de. Bei Fragen zur Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung kann man direkt mit der Zulassungsbehörde unter Telefonnummer 06641/977-1444 bzw. per E-Mail unter betriebserlaubnis@vogelsbergkreis.de Kontakt aufnehmen.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
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