Frühe Vorsorge für Partner und Kinder
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Mittwoch, März 18, 2026
Mit solchen Fragen sollten junge Eltern sich frühzeitig auseinandersetzen, damit der Nachwuchs und die Partnerin/der Partner im Fall des Falles nicht ohne Versorgung dastehen. Was es dabei zu bedenken gilt und welche Fallstricke es gibt, erklären die Experten Carmen Maus-Gebauer und Alexander Lauber von der Christoffel Blindenmission.
Niemand spricht gerne über seinen eigenen Tod und die Folgen, zum Beispiel für die Kinder. Sollte man dieses heikle Thema also lieber lassen?
Alexander Lauber: Nein, auf keinen Fall. Das gilt gerade, wenn man minderjährige Kinder hat. Wenn bei Tod oder ernsthafter Erkrankung keine Regelungen existieren, stellt sich möglicherweise die Frage, welche Person überhaupt handlungsberechtigt ist.
Carmen Maus-Gebauer: Wir erleben immer wieder, dass von einem derartigen Schicksalsschlag betroffene Familien in einen Strudel der Hilflosigkeit hineingeraten. Zunächst steht das schwere Unglück im Raum und rasch müssen zudem schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden. Wenn man dann nichts in der Hand hat, ist das eine zusätzliche schwere Belastung. Hier kann man vorsorgen, zum Beispiel ein Testament, Vollmacht oder eine andere Regelung treffen.
Sollte man einen Testamentsvollstrecker, der sich in der Materie auskennt, heranziehen?
Alexander Lauber: Das kann man machen, ist aber in vielen Fällen nicht nötig. Das Fehlerpotenzial liegt eher beim Verfassen eines Testaments, denn hier gibt es eine Reihe von potenziellen Mängeln, die ein Testament ungültig machen. Wenn sich das erst nach dem Ableben herausstellt, kann das zu großen Problemen führen.
Sollten Eltern auch schon in jungen Jahren dafür sorgen, dass ihre Kinder für den Fall des Todes finanziell abgesichert sind?
Carmen Maus-Gebauer: Ja, dazu raten wir dringend. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, es kann zum Beispiel eine Risikolebensversicherung sein oder ein Fonds, den man auf den Namen des Kindes anlegt.
Viele Menschen glauben, dass im Fall der Handlungsunfähigkeit oder des Todes einer der beiden Ehepartner der oder die Überlebende automatisch alles entscheiden darf. Stimmt das?
Alexander Lauber: Das ist ein Irrtum. Für den Gesetzgeber sind Verheiratete eigentlich Fremde zueinander. Sie haben zwar ein sogenanntes Notvertretungsrecht für medizinische Fragestellungen, es beinhaltet jedoch nicht automatisch die Vermögenssorge und alle die Fragen, die damit zusammenhängen. Auch hier sollte man daher möglichst eine genaue Regelung treffen.
Heute sind Patchwork-Familien weit verbreitet. Bringt das besondere Herausforderungen mit sich?
Carmen Maus-Gebauer: Unverheiratet ja, in diesem inzwischen weit verbreiteten Fall gibt es eine Reihe von Punkten zu bedenken. Die beiden Partner haben keine Pflichtteile zueinander. Das heißt, der überlebende Partner hat keine Ansprüche – und das bedeutet, er oder sie läuft Gefahr, vollständig leer auszugehen. Und dasselbe gilt auch für die Kinder, die einer der beiden Elternteile in die Patchwork-Familie mitgebracht hat.
Alexander Lauber: Es sei denn, sie werden adoptiert. Wenn man also wirklich Partnerin und Partner sowie deren Kinder absichern möchte, muss das schriftlich festgelegt sein. Sonst gibt es da Lücken und dann kommt es vielleicht zu Ergebnissen, die ursprünglich nicht gewollt waren – zum Beispiel, dass andere, unliebsame Verwandte erben.
Als Fazit: Wie wichtig ist die Testamentsregelung und die frühe Vorsorge?
Carmen Maus-Gebauer: Vorsorge für den eigenen Pflege- oder Todesfall ist in jüngeren Jahren genauso dringend wie im Alter.
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